Regeln
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Verbindliche Rahmenrichtlinien für Fußball auf dem Kleinfeld
 
Spielregeln für Kleinfeldfußball in der Straßenliga
„Reutershäger Füchse“
in Rostock
 
Für die Pflicht – und Freundschaftsspiele des Kleinfeldfußballs in der Straßenliga
„Reutershäger Füchse“ gelten folgende verbindliche Spielregeln:
 

 Regel I – Das Spielfeld

 
Die Spielfeldgröße entspricht in der Regel der Hälfte eines normalen Spielfeldes. Die Begrenzung des Spielfeldes, die Mittellinie, der Strafraum sowie der Anstoßpunkt und die beiden Strafstoßpunkte sollten durch Abstreuen und die Ecken des Spielfeldes durch Fahnen gekennzeichnet werden. Die Mittellinie kann ersatzweise auch durch zwei Fahnen an den Seitenbegrenzungen des Spielfeldes gekennzeichnet werden (Fahnen gehören zum Spielfeld).
Der Strafraum (gleichzeitig Torraum) wird von den Torpfosten aus in 10 Metern Entfernung nach der Seite und nach vorn gezogen. Der Strafstoßpunkt ist 9 Meter von der Torlinie entfernt.
Die Tore haben die Maße 5 Meter mal 2 Meter. Sie sind gegen unbeabsichtigtes Kippen zu sichern. Vor jedem Spiel – und Trainingsbeginn ist die Standsicherheit der Tore zu prüfen.
Stehen keine Mittel zur Kennzeichnung zur Verfügung hat die platzbauende Mannschaft die Gastmannschaft über die Spielfeldpunkte (- maße) zu unterrichten bzw. die Gastmannschaft sich bei der platzbauenden Mannschaft zu erkundigen.
 
Regel II – Der Ball
Wie in den Regeln für Großfeld.
Regel III – Die Anzahl der Spieler
Zu jeder Mannschaft gehören 8 Spieler (7 Feldspieler und ein Torwart). Eine Mannschaft ist ab 5 Spielern spielfähig, von denen einer als Torwart erkennbar sein muss. Es kann sich im gegenseitigen Einverständnis vor dem Spiel auf 7 Spieler (6 Feldspieler und 1 Torwart) geeinigt werden. Als einzige Ausnahme gilt für den Platz am „Rostocker Freizeitzentrum“ eine reguläre Anzahl von sechs und eine minimale Anzahl von vier Spielern. Es können beliebig viele Spieler beliebig oft ausgewechselt werden. Dabei sind Aktivwechsel (z.B. zeitliche oder örtliche Vorteilsnutzung) nicht erlaubt.
 
Regel IV – Der Schiedsrichter
 
In der Regel werden die Spiele ohne Schiedsrichter und nach den Regeln der Fairness ausgetragen. Die Verantwortlichen der Straßenliga behalten sich jedoch das Recht vor, zu bestimmten Spielen einen Schiedsrichter einzusetzen. Die Kosten des Schiedsrichters hat in diesem Fall die Straßenliga zu tragen.
Sollte ein Spiel aufgrund der Verletzung der Regeln (inkl. Fairness) wiederholt werden müssen, so wird für dieses Spiel ein Schiedsrichter eingesetzt und die Kosten dafür haben die beiden austragenden Mannschaften zu jeweils 50% zu tragen.
Darüber hinaus kann jede Mannschaft für die Spiele, bei denen sie platzbauend ist, einen Schiedsrichter auf eigene Kosten organisieren. Die Kosten für den freiwillig organisierten Schiedsrichter hat die Gastmannschaft jedoch zu übernehmen, falls sie ohne angemessene, rechtzeitige Information an die platzbauenden Mannschaft nicht zu dem Spieltermin erscheint.
 
Regel V – Die Schiedsrichterassistenten
 
Schiedsrichterassistenten sind entbehrlich.
 
Regel VI – Die Spieldauer
 
Die Spieldauer beträgt 2 mal 30 Minuten. Die Verlängerung bei Pokal – bzw. Entscheidungsspielen dauert 2 mal 10 Minuten. Ist bei Pokalspielen nach Ablauf der Verlängerung noch keine Entscheidung gefallen, so ist ein 9 – Meter – Schießen anzusetzen. Dabei schießen abwechselnd je Mannschaft 3 Spieler. Ansonsten gelten die Regeln wie für Großfeld.
 
Regel VII – Der Spielbeginn
 
Ein Spiel hat spätestens 15 Minuten nach dem angesetzten Zeitpunkt bzw. spätestens 15 Minuten nach dem Ende des davor stattfindenden Spiels zu beginnen.
 
Regel VIII – Abseits
 
Es wird ohne Abseits gespielt.
 
Regel IX – Rückpass
 
Jegliches (absichtliches) Rückspiel zum Torwart ist erlaubt.
 
Regel X – Abstoß
 
Der Abstoß erfolgt in einer Entfernung von 2 Metern vor dem Pfosten, wo der Ball die Torlinie außerhalb der Torpfosten überschritten hat.
Der Abstoß, der Abschlag aus der Hand oder der Abwurf des Torwartes dürfen die Mittellinie überschreiten. Alle gegnerischen Spieler müssen sich bei der Ausführung des Abstoßes außerhalb des Strafraumes aufhalten.Greift ein gegnerischer Spieler bei der Ausführung des Abstoßes störend in das Spiel ein, bevor der Ball den Strafraum verlassen hat, ist der Abstoß zu wiederholen.
 
Regel XI – Anstoß, Abstoß, Eckstoß, Strafstoß, Einwurf
 
Es gilt der Zusatz, dass alle gegnerischen Spieler beim Anstoß, Eckstoß, Strafstoß sowie beim direkten und indirekten Freistoß mindestens 5 Meter vom Ball entfernt sein müssen. Aus einem Anstoß, Abstoß und einem Einwurf kann kein Tor direkt erzielt werden. Fortgefahren wird mit einem Abstoß.
 
Regel XII – Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen
 
Grundsätzlich sind die Mannschaftsleiter in der Pflicht Spieler, die durch eine zufällige bzw. aggressive Spielweise auffallen, aus dem Spiel zu nehmen (auszuwechseln), um damit den regelrechten Spielverlauf nicht zu gefährden.
Darüber hinaus ist eine einmalige Herausstellung eines Spielers auf Zeit möglich. Bei Turnieren beträgt diese Zeit zwei Minuten, bei regulären Spielen fünf Minuten. Erfolgt im gleichen Spiel eine weitere Herausstellung des Spielers, so ist eine weitere Teilnahme am Turnier/Spiel nicht mehr möglich.
Des Weiteren sind ein Ausschluss des Spielers bzw. seiner Mannschaft vom weiteren Spielbetrieb und oder eine Wertung des Spiels für die gegnerische Mannschaft möglich.
 
Regel XIII – Wertung
 
Gewertet werden Spiele wie in den Regeln für Großfeldfußball, mit der Ausnahme, dass bei Spielen die von einer Mannschaft nicht angetreten werden, das jeweilige Spiel für die gegnerische Mannschaft mit 3 Punkten und 5:0 Toren gewertet wird
 
Regel XIV – Verlegung von Spielen
 
Pro Halbserie hat jede Mannschaft nur einmal das Recht ein Punktspiel verlegen zu lassen. Sollten sich jedoch beide Mannschaften auf einen Ersatztermin einigen, so sind auch darüber hinaus nach Absprache mit den Verantwortlichen weitere Verlegungen möglich.
Pokalspiele können nur einmal neu angesetzt werden.
Die Verlegung eines gesamten Spieltages muss durch die Verantwortlichen der Straßenliga noch vor Beginn des davorliegenden Spieltages allen Mannschaften bekannt gegeben werden.
Die Verlegung von Spielen der letzten zwei Spieltage ist nur unter absoluten Ausnahmefällen möglich und muss durch die Verantwortlichen der Straßenliga genehmigt werden.
 
Ergänzungen
 
1.       Gespielt wird auf dem Platz, der der Heimmannschaft zugeordnet ist.
Das sind im Einzelnen:
 
AntiBayern Club:                             Groß – Klein (Kunstrasen)
Kellerfüchse:                                   Evershagen Ostseegymnasium (Kunstrasen)
PSV Rostock / Freizeit:                   PSV Anlage Damerower Weg (Kunstrasen)
Odins Krieger:                                 Volksstadion (Kunstrasen)
Restliche Mannschaften:                  Rostocker Freizeitzentrum (Sandplatz)
 
2.      Gespielt wird sonntags zu den rechtzeitig bekanntzugebenden Terminen, die auf dem Gemeinschaftsplatz beim Freizeitzentrum in der Regel 8:00, 9:45, 11:00, 13:00 und 14:15 Uhr und auf den anderen Plätzen 10:00 Uhr sind. Nach Absprache mit den Mannschaften und den Verantwortlichen der Straßenliga sind auch vereinzelt Spiele am Samstag möglich.
 
3.      Das Spielergebnis muss bis 18:00 Uhr des gleichen Spieltages telefonisch, per Post oder via E-Mail den Verantwortlichen der Straßenliga mitgeteilt werden. Der dazugehörige Spielberichtsbogen innerhalb von 24 Stunden. Für die Abgabe der Spielberichtsbögen ist die platzbauende Mannschaft verantwortlich. Sollte der Spielberichtsbogen nicht rechtzeitig bei den Verantwortlichen der Straßenliga abgegeben worden sein, ist eine Wertung des Spiels mit 0:5 gegen die platzbauende Mannschaft möglich.
 
4.      Kommission für Proteste und ähnliches dem Spielbetrieb Betreffendes, sind alle Mannschaftsleiter der teilnehmenden Mannschaften. Diese sind vor der jeweiligen Saison mit der Mannschaftsliste zu benennen.
 
5.      Der Wechsel eines Spielers zu einer anderen Mannschaft ist nur nach Abschluss der Hinrunde bzw. zur neuen Saison möglich. Wechselt ein Spieler innerhalb einer Halbserie zu einer anderen Mannschaft, so muss er zwei Spiele aussetzen.
 
 





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