© Cash; 09.09.1994; Ausgaben-Nr.36; Seite7
aktuell
Versicherungsbetrug von innen

Die Winterthur-Versicherung wurde Opfer eines Betrugsfalls
Die Winterthur-Lebensversicherung ist einem Betrüger
auf den Leim gekrochen. Durch eine gefälschte
Unterschrift getäuscht, überwies die Versicherung über
400'000 Franken auf ein Bankkonto in Luxemburg. Dort
wurde das Geld von einem langjährigen Versicherungsagenten der Winterthur abgehoben. Der
Mann verschwand einige Zeit darauf spurlos. Hinterher ist man immer schlauer. Das gilt auch für die
Winterthur. Seitdem die Versicherung höchstwahrscheinlich von einem langjährigen Mitarbeiter
um 400'000 Franken betrogen worden ist, herrscht auf der betroffenen Generalagentur und im
Winterthur-Hauptquartier ein mulmiges Gefühl vor. Der Betrug ging so leicht über die Bühne, dass die
geschädigte Versicherung noch weitere Fälle befürchtet. Sofortige Überprüfungen der Bestände haben zwar laut Vize direktor Rudolf Küng «keine Hinweise auf weitere Unregelmässigkeiten ergeben». Doch ausschliessen können die Winterthur-Leute nicht, dass noch weitere
Betrugsfälle zum Vorschein kommen. Inzwischen arbeitet die zweitgrösste Schweizer Lebensversicherungan besseren Sicherheitsvorkehrungen. Die sollen es langfingrigen Mitarbeitern erschweren, an die Vermögen von Kunden ranzukommen.
Der Top-Mann scheint der Betrüger zu sein
Aufs Kreuz gelegt wurde die Winterthur mit grösster Wahrscheinlichkeit von einem ihrer besten Agenten. Reinhard Clausen war Spitzenverkäufer von Lebensversicherungspolicen für die Generalagentur Zürich West der Winterthur. Er verschwand Ende August 1993 spurlos. Sein Abtauchen scheint genauestens geplant gewesen zu sein, die Wohnung wurde aufgegeben, Alimentenzahlungen für Kind und Ex-Frau noch für eine mehrmonatige Periode organisiert. In der Agentur glaubte das Personal Clausen auf einer Ferienreise. Das Verschwinden des Vertreters fiel erst im September/Anfang Oktober auf. Für seinen Verbleib interessierte sich da plötzlich die Versicherung, weil einer ihrer Kunden, ein Geschäftsmann aus Syrien, seine in der Generalagentur deponierten Policen überprüfen wollte. Der Syrer stellte schnell fest, dass ein Versicherungsabschluss, eine Einmaleinlage-Versicherung von 400'000 Franken, fehlte. Die Winterthur war perplex. Der Kunde hatte doch einige Zeit vorher einen schriftlichen Antrag gestellt, die Police aufzulösen und das Geld auf ein Konto einer Bank in Luxemburg zu überweisen. Zum Beweis präsentierte die Agentur den Rückkaufantrag mit der Unterschrift des Kunden. Das Geld war bereits auf eine Bank in Luxemburg überwiesen. Der Syrer bestritt, jemals eine derartige Policenkündigung verlangt zu haben. Ein graphologisches Gutachten brachte schliesslich Klarheit: Die Unterschrift auf dem Rückkaufantrag war, wenn auch täuschend gut, gefälscht. In Luxemburg hatte Clausen inzwischen das Geld abgeholt und war untergetaucht. Die Winterthur-Versicherung - und nicht etwa der Kunde - waren um fast eine halbe Million Franken ärmer.
Für internationale Verhältnisse ist der Fall zu klein. Clausen ist seitdem auf nationaler Ebene zur Fahndung ausgeschrieben, ein internationaler Haftbefehl besteht nicht. Begründung der Zürcher Staatsanwaltschaft: Die Deliktsumme sei zu klein,um eine internationale Fahndung zu rechtfertigen. Bei einem Verdächtigen, der seine erste Straftat begangen hat und deshalb in der Schweiz mit einer bedingten Strafe davonkäme, lohnt sich nach Ansicht der Behörden der Aufwand nicht. Solange die Winterthur-Versicherung nicht weitere massive Betrügereien zur Anzeige bringt, dürfte Clausen im Ausland unbehelligt bleiben. Die Winterthur befindet sich in einem Dilemma. Einerseits sähe sie den mutmasslichen Betrüger gern hinter Schloss und Riegel, als abschreckendes Beispiel und um herauszufinden, ob Clausen «nur» 400'000 Franken abkassiert hat. Andererseits dürfte der Konzern an einer genauen Untersuchung der Vorfälle kein wirkliches Interesse haben. Denn dabei könnten einige Versicherungspraktiken ans Licht kommen, die zwar offiziell von den Schweizer Versicherungskonzernen angeprangert werden und verboten sind, inoffiziell aber offensichtlich geduldet werden. CASH vorliegende Versicherungsunterlagen von Clausen zeigen, dass der Agent in den Jahren zwischen 1980 und 1990 zahlreiche Klienten aus dem nahen und fernen Ausland angeworben hat. Einem Teil dieser Kunden ging es offensichtlich darum, steuerhinterzogenes Kapital in der Schweiz anzulegen. Clausen nennt in seinen Offerten die Vorteile einer Anlage in der Schweiz. Laut deutschem Einkommenssteuergesetz müssen Gewinne aus Lebensversicherungen mit einer Laufzeit von 12 bzw. 15 Jahren nicht versteuert werden. Eine Quellensteuer fällt in der Schweiz bei Lebensversicherungen für Ausländer mit Wohnsitz im Ausland weg. In einem anderen Fall schreibt Clausen dem inzwischen Konkurs gegangenen Berner Treuhänder Oskar Jost: «Ferner kommt in den nächsten Tagen noch eine Offerte für einen Herrn Uttiger in Sachen Schwarzgeld.» Die von Clausen aufbewahrten Adressen möglicher und effektiver Kunden aus dem Ausland weisen darauf hin, dass Herr Uttiger bei weitem nicht der einzige war «in Sachen Schwarzgeld». Für Buchautor Heinz G. Konsalik liess die Oskar Jost gehörende Schweizer Verwertungsgesellschaft Interlit bei Clausen eine Offerte für eine Lebensversicherung in Dossier (SMD-Bestand) - Susi Dimino - 29.10.07 3 Höhe von 1,5 Millionen Franken erstellen. Konsalik, der die Rechte an einigen seiner Bücher an die Interlit abgetreten hatte und im Gegenzug eine jährliche Rentenzahlung durch eine Versicherung verlangte, wollte auf diese Weise ebenfalls Steuern sparen. Konsaliks Agent klagt heute, dass die inzwischen bankrotte Interlit den Autor um rund 10 Millionen Franken betrogen habe. Angesichts dieser Aktivitäten erklärt sich auch, weshalb Clausen unter den Winterthur-Agenten ein Top-Verkäufer war. Mit einem Abschlussvolumen von durchschnittlich 8 Millionen Franken im Jahr gehörte er zur allerersten Garde. Ob diese konstant hohen Abschlüsse auf einwandfreie Art und Weise zustande kamen, haben die Vorgesetzten von Clausen aber nie genau hinterfragt. Die eifrige Akquisitionstätigkeit Clausens ist rechtlich nicht zu beanstanden. Im Ausland steuerhinterzogene Gelder in der Schweiz anzulegen war und ist in der Schweiz nicht illegal. Die Geschichte ist für die Winterthur-Versicherung nur insofern gefährlich, als vor allem der deutsche Fiskus diese Geschäfte nicht gern sieht und ausländischen Versicherungen mit Lizenzentzug in Deutschland gedroht hat, wenn sie bei der aktiven Anwerbung von Schwarzgeld erwischt werden.
|
 |
Kleiner Mann mit grossen Zahlen. Gegen den Versicherungsagenten Reinhard Clausen besteht ein Haftbefehl. Der Vertreter hat sich ein Stück vom Prämienkuchen der Winterthur-Versicherung höchstwahrscheinlich in die eigene Tasche geschoben. Clausen galt als Top-Verkäufer mit einem Bruttoeinkommen von rund 150'000 Franken jährlich. Dennoch plagten den kleingewachsenen Mann mit dem ausgeprägten Geltungsbedürfnis Steuerschulden, Anwaltsrechnungen und hohe Alimentenzahlungen. Grund genug für ein Abtauchen? Die Ermittlungsbehörden tappen im dunkeln.
Abgesetzt nach Afrika?

Reinhard Clausen wird nicht nur von der Polizei gesucht, sondern auch noch von einem Mann namens Walter G. Denn Clausen hat sich nicht allein abgesetzt. Bereits ein halbes Jahr vor Clausens Untertauchen ist dessen neue Partnerin mit ihrer Tochter ohne Angaben von Adressen ins Ausland abgereist. Der Vater dieses Kindes, Walter G, versucht auf verschiedensten Wegen, etwas über den Verbleib seiner neunjährigen Tochter Chantal G. -Hoffer zu erfahren. Der Vater glaubt, dass sich Clausen mit seiner Ex-Frau und deren Tochter Chantal in Südafrika aufhalte. Dafür gibt es allerdings nur vage Hinweise. Die neunjährige Chantal hat sich laut Walter G. einmal per Telefon bei Bekannten gemeldet. Sie erzählte, dass sie Englisch lernen müsse und ein schwarzes Kindermädchen habe.

|