AGB / Impressum
AGB / Impressum







 

 




 

AGB / Impressum / Datenschutz

Mit der Bestellung eines Taxi oder Mietwagen akzeptieren Sie die AGB der Fa. Taxi & Mietwagenverkehr I. Lenz.
(Die ABG werden auf verlangen in unseren Fahrzeugen vorgelegt.)

Zahlungsverkehr :
Beförderungsaufträge bei denen anschließend keine Beförderung zustandekommt, werden mit Kosten in Höhe von 5,00€ (Fünf) berechnet.
Die Fahrtkosten für eine Beförderung sind soweit nicht anders vorher vereinbart, am Zielort in Bar zu Zahlen.

Haftungsausschluß - Terminfahrten :
Wenn der oder die zu befördernden Fahrgäste eine bestimmte Ankunftszeit am Zielort wünschen, gibt die Fa. Taxi & Mietwagenverkehr I.Lenz nur eine Empfehlung der durchschnittlichen Fahrzeit zum Zielort an!
Der oder die zu befördernden Fahrgäste haben selbst festzulegen, wann die genaue Abfahrtszeit am Abfahrtsort ist.

Personenbeförderungsvertrag:
Auszug aus den Rechtlichen Grundlagen der gewerblichen Personenbeförderung
2. § 11 PBO Personenbeförderungsvertrag
(1) Der Personenbeförderungsvertrag kommt zustande, wenn der Fahrgast das Beförderungsmittel oder den abgegrenzten Bereich einer Verkehrsstelle zum Zwecke der Beförderung betritt.
(2) Der Personenbeförderungsvertrag endet, wenn
a) der Verkehrsbetrieb die Beförderungsleistung erbracht und der Fahrgast das Beförderungsmittel oder den abgegrenzten Bereich der Verkehrsstelle verlassen hat;
b) eine Beförderung wegen eines unabwendbaren Ereignisses abgebrochen oder nicht durchgeführt wird;
c) ein Ausschluss von der Beförderung erfolgt.
2.1. Der Personenbeförderungsvertrag
Der Personenbeförderungsvertrag ist eine Sonderform des Werkvertrages (§§ 631 ff. BGB ). Hauptverpflichtung aus dem Personenbeförderungsvertrag ist für den Unternehmer, den befördernden Fahrgast unversehrt an sein Ziel zu bringen.
In diesem Rahmen treffen den Unternehmer Schutz- und Fürsorgepflichten.
Dem Fahrgast obliegt die Verpflichtung den Fahrpreis zu entrichten, unerheblich ob sich dessen Höhe aus der Tarifverordnung oder aber aus Vereinbarung ergibt. Zahlt der Fahrgast diesen Fahrpreis nicht, hat der Unternehmer seinen Anspruch darauf einzuklagen.
2.2. Der Krankentransport
Auch eine Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes führt nicht zum Zahlungsanspruch des Leistungserbringers gegen die Kasse, wenn kein Versorgungsanspruch existiert. Demzufolge gilt dann das Kostenerstattungsprinzip, d. h., der Patient hat die Leistung des Beförderungsunternehmers diesem gegenüber zu vergüten und kann dann von der Krankenkasse unter Beachtung der in den §60 bzw. §§61 f. SGB V beschriebenen Voraussetzungen Erstattung verlangen.
Der Transportvertrag kommt nur zwischen dem Patienten und dem Leistungserbringer zustande. Dieses Verständnis liegt auch § 60 SGB V zugrunde, der die Verpflichtung der Krankenkasse regele, Fahrtkosten ihres Mitgliedes zu übernehmen, also ersichtlich davon ausgeht, dass zuerst das Mitglied selbst verpflichtet sei, diese Kosten zu tragen.

Außerdem gültig der BOKraft / Stand 2000 :
§ 14 Verhalten der Fahrgäste

(1) Die Fahrgäste haben sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.
(2) Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt
1. nicht zutreffend
2. die Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen
3. Sicherheitseinrichtungen mißbräuchlich zu betätigen
4. Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder hinausragen zu lassen
5. während der Fahrt auf- oder abzuspringen
6. ein als besetzt bezeichnetes Fahrzeug zu betreten
7.-9. nicht zutreffend
(3) nicht zutreffend
(4) Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die obenliegenden Pflichten nach Absätzen 1 bis 3, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden.

§ 15 Beförderung von Sachen
(1) nicht zutreffend
(2) Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere

1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe,
2. unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt werden können,
3. Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen.

Datenschutz zur telefonischen Taxi/Mietwagenbestellung
Wir erheben Ihre Daten zum Zweck der Durchführung Ihrer Bestellung. Eine elektronische Speicherung Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme jederzeit zu widersprechen.


Taxi & Mietwagenverkehr Ingo Lenz
Ingo Lenz
Gerichtsstraße 26
09569 Oederan

E-Mail taxingo@gmx.de
Telefon 037 292 / 6 555 9
Fax 037 292 / 28 598

Genehmigungsbehörde: Landratsamt Mittelsachsen, Verkehrsamt, Str. des Friedens, 04720 Döbeln

USt-Nr.: 220 244 04 300

IK-Nr.: 601 426 938




Datenschutz zum Kontaktformular
Wir erheben Ihre Daten zum Zweck der Durchführung Ihrer Kontaktanfrage. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, Ihre Anfrage zu beantworten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme jederzeit zu widersprechen.

                                                                                                                                                                

   TAXI 09569 Oederan Lenz Ingo Taxiservice Oederan Taxizentrale Oederan Ingo Lenz 09569

 

 





hoch
zurück
zurück zu Info & LadesäulenHomebearbeitenE-Mailkeine nachfolgenden Seiten