Das Schwelmer Jugendamt zahlt pro Kind und Stunde einen Fördersatz.
Abhängig vom Einkommen zahlen Sie an das Jugendamt einen Beitrag.
Diese Förderung steht allen Arbeitnehmern/Auszubildenden zu.
Bei der Antragsstellung können wir Ihnen gerne bei Bedarf beratend zur Seite stehen.
Die Zuständigkeit des Jugendamtes richtet sich nach dem Wohnort des Tagespflegekindes.
Wohnen Sie in Schwelm, so ist Ihre Ansprechpartnerin
Frau Berg, Jugendamt Schwelm