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Ich bin Schamanin und unter anderem eingeweiht in folgende Systeme
Ich bin kein Arzt und kein Heilpraktiker und ersetze nicht den Besuch bei einem Arzt oder Heilpraktiker. Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 2.3.2004 entschieden: Wer die Selbstheilungskräfte der Menschen durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis. Ich muss Sie jedoch darauf hinweisen, daß ich als Geistheiler nicht diagnostizieren kann und darf. |
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