Max-Hermann Jäger
Bahnhofstraße 15 - 86609 Donauwörth

 

Trennung und Scheidung...

...eine für die Betroffenen häufig schwierige Situation

 

Im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung sind viele Dinge zu regeln, wie z.B. die Frage, wie mit der Ehewohnung zu verfahren ist, bei wem die Kinder bleiben, welche Rechte der Elternteil hat, bei dem die Kinder bleiben und welche Rechte der andere Elternteil hat. Aber auch existenzielle Fragen sind zu klären, hier insbesondere die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Unterhaltsansprüche bestehen.

Wie auf wohl keinem anderen Gebiet spielen insbesondere nach der Trennung häufig Emotionen eine Rolle, die nicht unterschätzt werden dürfen, aber so gut wie nie zu einer sachlichen Auseinandersetzung beitragen. Dies gilt insbesondere für einen Ehegatten, der verlassen wurde und sich von dem anderen Ehegatten betrogen und hintergangen fühlt. Soweit neue Partner eine Rolle spielen, gilt dies umso mehr.

Befindet sich ein Mandant in dieser für ihn persönlich schlimmen, ja katastrophalen Situation, so benötigt er nicht nur rechtlich exakt formulierte Vorschläge was zu tun ist. Er benötigt vielmehr eine Vertrauensperson, die ihm einerseits Verständnis entgegenbringt, aber andererseits sachlich vernünftige Lösungen für die Probleme nicht aus den Augen verliert.

Für Kinder bricht mit der Trennung vielfach eine Welt zusammen. Sie wollen weder dem einen noch dem anderen Elternteil weh tun. Aus dem Konflikt heraus in dem sie sich durch die Trennung befinden, sind vielfach Ihre Äußerungen über einen Elternteil gegenüber dem jeweils anderen zu verstehen.

Mein Bestreben war und ist es, dem Mandanten oder der Mandantin sachlich und wirtschaftlich vernünftige Lösungen unter Berücksichtigung der jeweils individuellen und deshalb auch in jedem Fall anderen Situation anzubieten und gegebenenfalls auch durchzusetzen.

Große Bedeutung hat für die Betroffenen die wirtschaftliche Situation nach der Trennung und auch nach der Scheidung. Wesentliche Bereiche meiner Tätigkeit sind dementsprechend die Anfertigung von Unterhaltsberechnungen und die Darstellung und Berechnung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermögensauseinandersetzung.