Chorgemeinschaft Kallmünz

 
Tipps
up down

Die Musik gibt dem Trauungsgottesdienst einen feierlichen Rahmen und trägt wesentlich zum Gelingen einer festlichen Feier bei.
Deshalb:

● Der liturgische Ablauf einer Messfeier bzw. eines Wortgottesdienstes sieht ganz bestimmte Stellen vor, die eine musikalische Gestaltung ermöglichen oder sogar fordern.

● Der Gottesdienst ist eine gemeinsame Feier aller Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Daher sollten möglichst auch alle am musikalischen Geschehen beteiligt sein. Dies kann durch das gemeinsame Singen bekannter, traditioneller Lieder erreicht werden.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Singen eines allgemein bekannten Liedes wie z.B. Lobe den Herren (GL 258) bei der Trauungsgemeinde ein erhebendes Gefühl hervorruft. Bemühen sich jedoch der Organist und einige wenige ein unbekanntes (vielleicht zu rhythmisches) Lied zum Besten zu geben, so kann dies schnell zu einer fast peinlichen oder ungewollt komischen Situation führen.

● Die auszuwählende Musik muss der liturgischen Feier musikalisch und inhaltlich (Text!) entsprechen. Das heißt: nicht alles ist geeignet und kann an jedem Platz stehen. Es gibt die textlich immer gleich bleibenden Gesänge (Kyrie, Gloria, Sanctus und Agnus Dei), die als fester Bestandteil des liturgischen Ablaufs durch keinen beliebigen Gesang ausgetauscht werden können. 

● Persönliche Vorlieben für bestimmte Lieder bzw. Solostücke können natürlich berücksichtigt werden, soweit sie in das liturgische Geschehen passen. 

● Für eine stimmige Trauungsliturgie ist eine Besprechung des Ablaufs mit dem Gottesdienstleiter (Pfarrer, Diakon) und dem Kirchenmusiker unbedingt notwendig. So lassen sich bereits im Vorfeld Missverständnisse vermeiden.

 


 

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