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Ministerialen im Mittelalter

Ministerialen – Dienstleute und Panzerreiter Heinrich des Löwen

Seit dem 11.Jahrhundert treten vermehrt Zeugnisse für den Einsatz von "ministeriales", ihrem Rechtsstand nach unfrei und dem Prinzip von „Befehl und Gehorsam“ unterworfen auf. Sie erhielten ein Dienstgut und mussten dafür Leistung erbringen, die zunächst militärischer Natur waren. Für den Kampf als "equites loricati" - als schwere, gepanzerte Reiter - besaßen sie Pferde und Ausrüstung, mussten die entsprechenden Techniken professionell beherrschen und wurden deshalb von anderen Arbeiten weitgehend freigestellt. Auf dieser Grundlage formierte sich die Ministerialität allmählich zu einer rechtlich definierten, vom übrigen unfreien Gesinde abgesetzten Gruppe mit dem Anspruch auf besondere Gerichtsbarkeit.

Im 12.Jahrhundert war Heinrich der Löwe nicht zuletzt deshalb so erfolgreich, weil er auf einen großen Kreis von Ministerialenfamilien zurückgreifen konnte, die schon über Generationen hinweg ihre Aufgaben immer wieder loyal und qualifiziert erfüllt haben. Diese förderte er auch weiterhin und bald waren die Ministerialen ihrem Auftreten nach von den Edelfreien der Region kaum mehr zu unterscheiden – weil sie aber unfrei geblieben waren, hing ihre gesellschaftliche Existenz ausschließlich vom Wohlwollen des Herzogs ab, der sie zusammen mit ihren Gütern verschenken und vertauschen konnte, auf ihre Wünsche oder Familie musste in der Regel wenig Rücksicht genommen werden. Ihr Einsatzgebiet war vielfältig – als Burgbesatzung, Vögte in Städten und Zollämtern, sogar Truchsess, Kämmerer oder Marschall im herzoglichen Hofdienst, waren sie ausschließlich ihrem Dienstherrn verpflichtet. Der Umgang mit Ministerialen war allerdings auch für den Dienstherrn nicht ungefährlich. Diese kriegserfahrenen und durch ihre Aufgaben an hartes, bisweilen brutales Handeln gewöhnt und hervorragend ausgebildet, stießen sie durch ihre soziale Stellung - durch ihre unfreie Geburt -  immer wieder an kaum überwindbare Standesgrenzen. Freilassungen galten als besondere Auszeichnung, waren aber vergleichsweise eher selten. Beispielsweise Heiratsverbindungen mit adligen Familien waren schwierig, weil Kinder aus solchen Ehen der „ärgeren Hand“ folgten, also die Kinder automatisch unfrei waren.

Für Heinrich den Löwen waren solche Dienstleute auch deshalb wichtig, weil er den sächsische Adel nur schwer an sich binden konnte. Grafschaften, die an Edelfreie vergeben waren, entzogen sich der freien Verfügung des Herzogs – sein Machtbereich wurde eingeschränkt. Die Anzahl der Ministerialen lässt sich nicht genau ermitteln, aber es müssen mehr als 400 Familien gewesen sein, die der Herzog aus den ihm verfügbaren Gütern ausstattete und von diesen sind nur ca. 257 Familien näher bekannt und das lässt auch eine gesellschaftliche Hierarchie innerhalb des Ministerialenstandes erkennen, die sich im Laufe der Zeit entwickelt hat.

Viele dieser "familia ministerialis" wurden später durch ihre Verdienste, die sie schon über Generationen gegenüber dem Herzog geleistet haben in den Adelsstand erhoben und belehnt.

Nach diesem Vorbild bildeten auch viele Adlige (Grafen, Bischöfe, usw.) ihre eigenen Dienstmannen aus, wenn auch nicht in solch einer großen Anzahl, wie es der Herzog von Sachsen tat, denn auch sie mussten Ihre Ministerialen dementsprechend ausstatten und das hing von ihren gegebenen finanziellen Mitteln ab.

GvE/ mp 2008

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