Die Bundesländer haben beschlossen, Online-Glücksspiele unter strengen Auflagen zu dulden. Nach Informationen von NDR und SZ ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt dennoch gegen mehrere Anbieter solcher Glücksspiele.

onlinecasino

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen des Verdachts der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen gegen mehrere Anbieter von Online-Casinos. Darüber berichten der NDR und die Süddeutsche Zeitung (SZ). Nach Informationen der Medien befindet sich unter den Anbietern auch Tipico. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt habe auf Anfrage bestätigt, gegen mehrere Firmen wegen des Vorwurfs der Veranstaltung von illegalem Glücksspiel zu ermitteln, weil sie bundesweit Online-Casino-Spiele um Geld angeboten haben sollen, ohne dafür eine Lizenz in Deutschland zu haben. Konkrete Unternehmen habe ein Sprecher aber nicht benannt. Zugleich ermittele die Staatsanwaltschaft gegen zwei Banken und ein Kreditkartenunternehmen wegen des Verdachts der Beihilfe zur unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels.

Der Vorgang ist bemerkenswert, weil sich die Bundesländer gerade erst auf eine Duldung von Online-Casino-Angeboten geeinigt hatten, schreibt der NDR. In einem gemeinsamen Beschluss legten die Senats- und Staatskanzleien fest, dass die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder die Anbieter nicht mehr verfolgen sollen, wenn sie eine Reihe von Auflagen einhalten. Das solle einen Übergang zu einem lizenzierten Casino Markt erleichtern, wie ihn der neue Glücksspielstaatsvertrag vorsieht. Dieser soll ab Juli 2021 in Kraft treten.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hält diese Duldung für strafrechtlich nicht relevant, berichten NDR und Süddeutsche Zeitung: "Als Staatsanwaltschaft sind wir an Recht und Gesetz gebunden", sagte Oberstaatsanwalt Noah Krüger NDR und SZ. Es sei strafbar, Glücksspiele zu veranstalten, die nicht zuvor genehmigt wurden. "Die Normen des Strafgesetzbuches und des Glücksspielstaatsvertrages können als höherrangiges Recht nicht durch eine Verwaltungsvereinbarung außer Kraft gesetzt werden", so Krüger. "Glücksspielanbieter haben so lange mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, bis sie eine Genehmigung innehaben."

Eine Duldung könne sich lediglich "auf die Ahndung und Verfolgung im Verwaltungsverfahren beziehen", so Krüger – also in den Verfahren der Aufsichtsbehörden. Die Staatsanwaltschaften seien demnach daran nicht gebunden. Im Ergebnis bedeute dies, "dass Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt unverändert fortschreiten" und gegebenenfalls auch auf die Akteure ausgeweitet werden, "die angesichts der Duldung ohne Genehmigung den Markt betreten".

Unterdessen beschäftigt die Duldung auch den Bundestag, berichten NDR und SZ. Der Linkspartei-Abgeordnete Fabio de Masi habe den Wissenschaftlichen Dienst um eine Einschätzung gebeten. Das Fazit des Gutachtens sei eindeutig. Bei der Duldung handle es sich "nicht um ein verbindliches Verwaltungsabkommen", sondern "um eine unverbindliche Kooperationsabsprache". Die Entscheidung darüber, "welche Art von Glücksspiel grundsätzlich erlaubnisfähig ist und welche Art grundsätzlich zu unterbinden ist, obliegt dem parlamentarischen Gesetzgeber", heiße es dort. De Masi habe dazu gesagt: "Die Länder wollen vor einem Beschluss des Parlaments den Vollzug bestehender Gesetze aussetzen. Das ist ein fatales Signal und unterhöhlt die Rechtstreue."