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Gegen Kindesmissbrauch (Politikerbriefe)
Zitatanfang: "Sehr geehrter Herr... vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. November 2004 und Ihr Engagement für die Opfer von sexuellen Mißbrauch. Die große Sorge um das Wohl der Kinder, die Sie in Ihrem Schreiben zum Ausdruck bringen, ist für mich sehr gut nachvollziehbar. Voll und ganz stimme ich mit Ihnen überein. dass dem sexuellen Mißbrauch von Kindern entschieden entgegen getreten werden muß. Ein jeder Staat steht in der Pflicht, die Kinder und ihre ungestörte geistige und moralische Entwicklung auf bestmögliche Weise gegen diese abscheulichen Verbrechen zu schützen. Dem Strafrecht kommt hierbei eine entscheidende Aufgabe zu. In den letzten Jahren ist gerade auf dem von Ihnen angesprochenen Gebiet in der Gesetzgebung viel getan worden, um den Schutz der Kinder vor derartigen Straftaten weiter zu verbessern. So sind schon durch das sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts die Strafvorschriften gegen sexuellen Mißbrauch von Kindern verschärft und alle schwerwiegenden Fälle zu Verbechen heraufgestuft sowie Mindest- und Höchststrafen angehoben worden. Das Gesetz verfolgte das Ziel. höchstpersönlichen Rechtsgütern wie Leben, körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung gegenüber materiellen Rechtsgütern wie Eigentum und Vermögen ein größeres Gewicht zu verleihen. Weitere Verbesserungen des strafrechtlichen Schutzes von Kindern vor sexuellen Mißbrauch u.a. durch Erhöhung von Strafen und Einführung weiterer Straftatbestände hat das am 1. April 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Sexuellstrafrechts gebracht. Ich kann deshalb Ihre Einschätzung nicht teilen, dass das geltende Strafrecht für Sexualdelikte generell zu milde Strafen vorsehe und finanzielle Interessen höher gewichte als die sexuelle Selbstbestimmung und die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Ich habe auch keinen Zweifel, dass sich die Richterinnen und Richter,die darüber entscheiden müssen, wie die Täter von Sexualstraftaten bestraft werden sollen, ihrer Verantwortung bewußt sind. Seit kurzem haben wir - dank des Sicherheitsberichts der Bundesregierung - zum ersten Mal verlässliche Zahlen. Sie zeigen, dass sich die durchschnittlicher Dauer der Freiheitsstrafen für Sexualstraftaten, die an Kindern begangen wurden, in den letzten Jahren erhöht hat. Das deute auf eine härtere Praxis bei der Verfolgung von Sexualstraftätern hin. Ihre Befürchtung, die Kinderprostitution werde nicht ausreichend wahrgenommen und bekämpft, entspricht nicht meinen Erfahrungen. Das Problem der Kinderprostitution beschäftigt nicht nur Bürger und Vereine, die sich um die Belange der Opfer kümmern, und nicht nur Medien, sondern auch das Parlament und die Ministerien, die für den Jugendschutz verantwortlich sind. Auch mir liegt es ganz besonders am Herzen. Es ist auch nicht richtig, dass der sogenannte Freier, der sexuelle Dienste einer oder eines Minderjährigen in Anspruch nimmt, straffrei bleibt. Er macht sich unter den Voraussetzungen der §§ 176 und 182 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Sexuelle Handlungen mit einem Kind sind in jedem Falle strafbar, ebenso sexuelle Handlungen mit Personen unter 16 Jahren, wenn dafür ein Entgelt bezahlt wird. Deutsche, die im Ausland Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren sexuell mißbrauchen (§§176 bis 176b und § 182 StGB), sind - auch wenn die Tat im Tatortstaat nicht unter Strafe steht - nach deutschem Recht strafbar (§ 5 Nr. 8 Buchstabe b StGB). Ihre Taten im Ausland können also in Deutschland verfolgt und geahndet werden. Schließlich sind durch das in diesem Jahr in Kraft getretene Opferrechtsreformgesetz die Rechte der Opfer im Strafverfahren mit dem Ziel verbessert worden, die Belastungen insbesonderen von kindlichen und jugendlichen Opferzeugen durch das Strafverfahren so gering wie möglich zu halten. Zwar können die erreichten Verbesserungen dem Opfer einer Straftat die große Belastung, die die gerichtliche Verhandlung darstellt, nicht vollständig ersparen. Die Betroffenen sollen aber in dieser Situation und bei der späteren bewältigung der oft traumatischen Erinnerungen so weit wie möglich unterstützt werden. Die staatlichen Institutionen sind sich ihrer Verantwortung besonders auch für die Opfer von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt bewußt. Gerade wegen der von Ihnen angesprochenen oft lebenslangen Folgen dieser Straftaten für die Opfer ist zusätzliches bürgerschaftliches Engagement in diesem bereich aber nötig und sehr hilfreich. Neben dem von Ihnen erwähnten Weißen Ring gibt es zahlreiche Vereine und Einrichtungen, die sich gerade der Belange der Opfer von sexuellem Missbrauch annehmen. Falls Sie sich weiter informieren wollen, empfehle ich Ihnen, unter www.kriminalpraevention.de in der Präbentionsdatenbank "PrävIS" (unter dem Stichwort "Missbrauch") nach in Betracht kommenden Einrichtungen und Ansprechpartnern in Ihrer Nähe zu suchen. Sie sehen also, dass sich sehr viel getan hat - auch wenn wir ganz gewiss noch lange nicht am Ende unserer Bemühungen stehen.Ich wünsche Ihnen eine erholsame Weihnachtszeit und ein gutes neues Jahr. Mit freundlichen Grüßen Brigitte Zypries Zitatende
Zitatanfang: " Sehr geehrter Herr..., vielen Dank für Ihre Mail vom 23. November 2004.
Der Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und Mißbrauch ist eine der vordringlichsten Aufgaben dieser Gesellschaft. Kinder sind darauf angewiesen, dass Erwachsene sich ihrer annehmen und für den Schutz und ein Aufwachsen ohne Gewalt sorgen. Im Januar 2003 hat deshalb die Bundesregierung den "Aktionsplan zum Schutz von Kinder und Jugendlichen vor sexueller gewalt" beschlossen. Die Bundesregierung verfolgt mit dem Aktionsplan vier Ziele: Die Weiterentwicklung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern und Jugendlichen, die Stärkung von Prävention und Opferschutz, die Sicherstellung der internationalen Strafverfolgung sowie - und das ist der Punkt, der Sie am meisten interessieren wird, da er konkrete Hilfe bietet - die Zusammenarbeit und die Vernetzung von bundesweiten Hilfs- und Beratungsangeboten. Der Aktionsplan formuliert erstmals eine umfassende Gesamtstrategie zur ekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder. Neben dem strafrechtlichen Bereich und dem Opferschutz, zu denen Ihnen meine Kollegin Brigitte Zypries ausführlich geantwortet hat, enthält der Aktionsplan vor allem Maßnahmen zur Prävention und zur Vernetzung von Hilfs- und Beratungsangeboten. Ich habe im Rahmen des Aktionsplans im April letzten Jahres eine große Präventionskampagne unter dem Titel " Hinsehen, Handeln, Helfen" gestartet. Ziel der Kampagne ist es, über Hilfsangebote zu informieren und Menschen zu motivieren, sich für den Schutz von Kindern stark zu machen. Unter www.hinsehen-handeln-helfen können Sie sich umfassend über die Kampagne informieren. Daneben gibt der Ratgeber "Mutig fragen - besonnen handeln" Informationen zum Thema sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen. Er vermittelt auch praktische Ansätze zum Umgang bei Missbrauch und zum präventiven Umgang mit dem Thema in Familien. Weitere umfangreiche präventive Maßnahmen und Hilfsangebote richten sich an Kinder, Eltern, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, Polizei, Justiz und die Tourismusbranche. Darüber hinaus fördert das Bundesministerium bundesweit tätige Trägerorganisationen, die im Bereich des Kinderschutzes tätig sind. Durch diese werden neben der Beratung auch Fachkongresse, Fortbildungsangebote und Seminare für Haupt- und Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe angeboten. Es liegt mir sehr am Herzen, dass alle Betroffenen und ihre Angehörigen gezielt und schnell Hilfe bekommen können und dieses tabubelastete Thema stärker in die seriöse Öffentlichkeit gerückt wird. Sie sehen, wir tun sehr viel dafür, mehr Menschen zum Hinschauen, Handeln und Helfen zu bringen und die Zahl derer, die wegschauen, weiter zu reduzieren. Mit freundlichen Grüßen Renate Schmidt Zitatende
DER REGIERENDE BÜRGERMEISTER Berlin, den 06. April 2005 VON BERLIN Senatskanzlei - III E - Tel.: 030/ 902623 Fax: 030/ 90262332 Herrn Jörg Schröder Sehr geehrter Herr Schröder, der Regierende Bürgermeister von Berlin dankt Ihnen für Ihre E-Mail vom 26. März 2005 und hat mich beauftragt, Ihnen zu antworten. Ihre Besorgnis, dass die Berliner Behörden bei der Bekämpfung der Kinderprostitution untätig seien, ist verständlich, aber grundlos. Natürlich ist es der Politik nicht gleichgültig, wenn Kinder und Jugendliche auf diese Weise zu Opfern werden. Im Gegenteil, es ist auch Aufgabe und Anliegen des Staates, für eine gesicherte Umgebung für Kinder und Jugendliche zu sorgen. In diesem Zusammenhang haben Sie recht, dass dabei nicht an der Sozialarbeit gespart werden darf. Aufgrund der Finanzlage der Stadt Berlin wird es aber immer schwieriger, die notwendigen Mittel für die Bekämpfung der Kinderprostitution zur Verfügung zu stellen. Dennoch werden viele Projekte im Sozialbereich durch die Stadt Berlin, insbesondere durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport sowie die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, unterstützt. Mit Hilfe der sozialen Einrichtungen soll den Kindern und Jugendlichen zum einen ermöglicht werden, sich aus ihrer Zwanglage zu befreien, zum anderen soll verhindert werden, dass sie überhaupt erst in diese geraten. Dabei wird ebenso die oft damit zusammenhängende Drogenproblematik bekämpft. In diesem Bereich wird seitens Berlins präventiv vorgegangen. Die Drogenbeauftragte von Berlin arbeitet ständig daran, durch die Unterstützung zahlreicher Projekte den Drogenmissbrauch einzudämmen. So sollen Wege geschaffen werden, einen der Anlässe für Prostitution zu beseitigen. Auch bei der Berliner Polizei ist man sich der Problematik bewusst. Sie hat daher entsprechende Dezernate bei dem Landeskriminalamt eingerichtet, die sich mit diesem komplexen Problem - unter anderem mit dem Aspekt des sexuellen Missbrauchs und der Prostitution - befassen. Dabei wird sicherlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch gegen die "Freier" ermittelt. Sie werden allerdings sicher verstehen, dass von hier nicht beeinflusst werden kann, wie dabei gewichtet wird, da die Berliner Polizei die Ermittlungen selbständig führt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Lindenberg
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