Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SOZIDOGS – Hundepension und Hundetagesstätte
(Gültig ab 01.01.2024)

1. SOZIDOGS ist eine Hundepension und Hundetagesstätte für sozialisierte Hunde mit Sitz in 55576 Sprendlingen, Kreuznacher Straße 8 (fortan kurz: SOZIDOGS). Geleitet wird SOZIDOGS von Inhaber Dirk Hendricks.

2. SOZIDOGS übernimmt für die Dauer der Unterbringung die artgerechte Haltung und Fütterung des Hundes und verzichtet vollständig auf Zwingerhaltung

3. SOZIDOGS
überprüft die Sozialverträglichkeit jedes neuen Hundes vorab im Rahmen eines kostenlosen Schnupperaufenthaltes und gibt dem Besitzer des Hundes die Möglichkeit SOZIDOGS kennen zu lernen und Fragen zu stellen. Der Besitzer des Hundes ist während des gesamten Schnupperaufenthaltes stets telefonisch erreichbar, um seinen Hund ggfs. unverzüglich abholen zu können. Läufige Hündinnen können leider nicht aufgenommen werden.

4. SOZIDOGS und der Besitzer des Hundes schließen vorab einen schriftlichen Vertrag. Hierin werden die Grundlagen des Aufenthaltes geregelt. Der Besitzer des Hundes verpflichtet sich dabei alle Fragen vollständig und wahrheitsgetreu zu beantworten. Jedwedige Folgen aus falschen und/oder fehlerhaften Angaben trägt der Besitzer. SOZIDOGS ist nicht verpflichtet die Eigentums- und Besitzverhältnisse des Hundes zu klären und verlässt sich auf die Angaben des Besitzers. Bei einer Tagesbetreuung wird dieser Vertrag nur einmal geschlossen und gilt für alle zukünftigen Tages-Aufenthalte, außer bei einer Urlaubsbetreuung. Änderungen gegenüber im Vertrag angegebene Auskünfte sind durch den Besitzer jedoch schriftlich zu melden.

5. Der Besitzer des Hundes bestätigt, dass sein Hund keine Gefahr für den Menschen darstellt.  

6. Der Besitzer des Hundes bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund eine gültige Tollwutimpfung und eine jährlich gültige 7-fach-Impfung besitzt. Der gültige Impfpass ist bei Vertragsunterzeichnung vorzulegen. Der Besitzer erklärt, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Des Weiteren verpflichtet sich der Besitzer, seinen Hund vor einem Aufenthalt bei SOZIDOGS mit entsprechendem Mitteln (z.B. EX-SPOT, Frontline, usw.) vorsorglich gegen Flöhe und Zecken zu behandeln. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit oder Ungeziefer mit, trägt der Besitzer dieses Hundes ebenso die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde sowie ggfs. des SOZIDOGS-Geländes. Sollte der eingestellte Hund dennoch von Ungeziefer befallen werden, ist SOZIDOGS zu keinerlei Schadensersatz verpflichtet.
 
7. Wird eine unkastrierte Hündin untergebracht, bestätigt der Besitzer des Hundes, dass über den Zeitraum der Unterbringung der Hündin keine Hitze besteht und auch keine zu erwarten ist. Wird dennoch eine Läufigkeit festgestellt, ist SOZIDOGS dazu berechtigt, die Hündin anderweitig unterzubringen. Daraus entstehende Kosten trägt der Besitzer des Hundes. Kommt es während des Aufenthaltes der Hündin zu einem ungewollten Deckakt, ist SOZIDOGS zu keinem Schadensersatz oder sonstige Kostenübernahme verpflichtet. Dies gilt auch hinsichtlich der Geltendmachung von Rechten gegen andere Kunden von SOZIDOGS, wenn die Hündin während der Betreuung mit anderen Hunden Kontakt hatte. Jegliche Verantwortung und daraus resultierende Kosten trägt der Besitzer des Hundes.

8. Der Besitzer des Hundes bestätigt die Existenz einer gültigen Tierhalter-Haftpflichtversicherung für jeden seiner Hunde durch Vorlage einer Kopie des jeweiligen Versicherungsscheines. Existiert keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung, verpflichtet sich der Hundebesitzer, alle eventuell durch den Hund entstehende Schäden und Kosten vollumfänglich zu ersetzen. Ebenso trägt der Besitzer die Kosten für eventuelle Schäden, die nicht von der Tierhalter-Haftpflichtversicherung übernommen werden. Der Besitzer des Hundes erkennt zudem an, dass keine Haftung für Schäden übernommen wird, die auf Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt insbesondere für Verletzungen, die der Hund im Rahmen der Rudelhaltung durch andere in der Betreuung befindliche Hunde erleiden könnte. Das Zusammenbringen der Tiere zum Zweck der Rudelhaltung kann nicht als Sorgfaltspflichtsverletzung im Sinne des § 834 BGB gewertet werden. Der Tierhalter stellt SOZIDOGS von Ansprüchen Dritter gegen SOZIDOGS als Tierführer frei. Die Unterbringung des Hundes erfolgt auf eigenes Risiko. SOZIDOGS mit allen Mitarbeitern haftet nur bei Vorsatz. SOZIDOGS weist den Besitzer des Hundes zudem darauf hin, dass während des Aufenthaltes auch Ausflüge außerhalb des SOZIDOGS-Geländes unternommen werden. SOZIDOGS haftet nicht für Entlaufen oder Diebstahl. SOZIDOGS übernimmt ebenfalls keine Verantwortung und Haftung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüssel, Spielzeug, Leinen usw.).

9. SOZIDOGS übernimmt keine Verantwortung für auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall des Hundes. Der Besitzer des Hundes erklärt sich aber im Falle einer Erkrankung oder Verletzung seines Hundes damit einverstanden, dass SOZIDOGS alle notwendigen Schritte für eine Versorgung einleitet. SOZIDOGS versucht vorab Rücksprache mit dem Besitzer des Hundes zu halten, darf aber auch ohne diese Rücksprache medizinische Hilfe durch einen Tierarzt oder eine Tierklinik eigener Wahl in Anspruch nehmen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Besitzer des Hundes nach Vorlage entsprechender Belege. Die Kosten der Behandlung/en sind sofort bei Abholung des Hundes zu begleichen.  

10. SOZIDOGS verzichtet auf eine Futterumstellung um bspw. Durchfall zu vermeiden. Wir bitten Sie daher, möglichst eigenes Futter, auf welches der Hund abgestimmt ist, mitzubringen und füttern so nach Ihren Angaben bzw. nach Absprache..  

11. SOZIDOGS berechnet für die Unterbringung und Betreuung seiner Gäste folgende Preise:

Urlaubsgäste:

- Erster Hund: 27,00 Euro pro Kalendertag
- Ab dem zweiten Hund: 25,00 Euro pro Kalendertag

Tagesgäste (Huta):

- 1 bis 5 Tage pro Kalendermonat: 20,00 Euro pro Hund und Kalendertag
- 6 bis 10 Tage pro Kalendermonat: 19,00 Euro pro Hund und Kalendertag
- 11 bis 15 Tage pro Kalendermonat: 18,00 Euro pro Hund und Kalendertag
- Jeder weitere Tag pro Kalendermonat: 16,00 Euro pro Hund und Kalendertag

Alle Preise sind Endpreise. Es werden keine Aufschläge für Sonn- & Feiertage, Feriensaison, Medikamentenvergabe, Riesen- bzw. Minirassen, nicht kastrierte Rüden, Listenhunde, usw. erhoben.

12. Ein Pensionsplatz gilt nur als reserviert, wenn der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen, oder die schriftliche Anfrage per Mail von SOZIDOGS bestätigt worden ist. Bei Kunden die Ihren Hund regelmäßig bringen, kann im Einzelfall davon abgesehen werden. Vorab kann eine Reservierungsgebühr in Höhe von 30 Prozent des Gesamtbetrages bei Vertragsabschluss verlangt werden.

13. Im Falle von Stornierungen bzw. Nicht-Erscheinen gilt folgende Staffelung berechnet auf den vereinbarten Abgabetermin:

- Mehr als 28 Tage davor: kostenfrei
- 28 bis 22 Tage davor: 30 Prozent des fälligen Gesamtbetrags
- 21 bis 15 Tage davor: 50 Prozent des fälligen Gesamtbetrags
- 14 Tage davor und kürzer: 100 Prozent des fälligen Gesamtbetrags
Eine Rückerstattung der Betreuungskosten bei vorzeitiger Abholung erfolgt nicht.

14. SOZIDOGS behält sich bei Auftreten unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Flohbefall, Infektionen o.ä.) vor, bereits geschlossene Verträge – auch kurzfristig – aufzulösen. SOZIDOGS leistet hierfür keinen Schadensersatz.

15. Im Falle, dass bei uns eingestellte Tiere nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden, werden wir versuchen, mit dem Besitzer bzw. anderen auf dem Aufnahmebogen angegebenen Personen Kontakt aufzunehmen. Sollte trotz mehrerer Versuche innerhalb von drei Tagen keine Kontaktaufnahme möglich sein, behalten wir uns vor, das Tier an den zuständigen Tierschutzverein abzugeben. Die hieraus entstehenden Kosten sind vom Besitzer des Hundes zu tragen. Die zusätzlichen Aufenthaltstage werden dem Besitzer des Hundes in Höhe der gültigen Tagespauschale in Rechnung gestellt. Bei einer nicht vereinbarten Verlängerung des Aufenthaltes behalten wir uns vor, bei voll belegter Pension, den Hund in anderen Räumlichkeiten unterzubringen. Die Kosten hierfür übernimmt der Besitzer des Hundes. Weitere offene Kosten werden dem Besitzer des Hundes in Rechnung gestellt.

16. Der Besitzer des Hundes zahlt die Kosten der Unterbringung spätestens am Abgabetag des Tieres in bar.

17. Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten unterliegen dem Datenschutzrecht der DSGVO und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung. Der Besitzer des Hundes erklärt sich jedoch damit einverstanden, dass Bildmaterial seines Hundes für Publikationen von SOZIDOGS, auch im Internet, genutzt werden. Mit Unterschrift des Vertrages willigt die betroffene, als Kunde bezeichnete Person, der Verarbeitung der persönlichen Daten zu. Der Kunde hat jederzeit das Recht, dieser Einwilligung, in schriftlicher Form, mit sofortiger Wirkung zu widersprechen.

18. Jeder Betreuungsauftrag unterliegt diesen AGB. Mündliche Vereinbarungen oder einseitige Abänderungen des Vertrages sind ungültig. Änderungen bedürfen der Schriftform.

19. Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.  

20. Gerichtsstand ist Bingen am Rhein.  

21. Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der Besitzer des Hundes die Kenntnisnahme der vorliegenden AGB als auch sein Einverständnis.