Zur Abrechnung mit ihrer Krankenkasse benötigen wir einen vollständig und korrekt ausgefüllten Taxischein/Transportschein. Diesen können Sie bei ihrem Arzt beantragen.
ACHTUNG: Ab 01.07.2020 - Neue Generation Krankentransportscheine Muster 4 (7.2020)
Welche Fahrtkosten können von ihrer Krankenkasse übernommen werden:
stationäre Aufnahme/Entlassung
Teilstationäre Behandlung
ambulante Operationen
Chemotherapie
Bestrahlung
Dialyse
Serienbehandlung
ambulante Behandlungen aG, BI, H
Merkzeichen Pflegegrad 3,4 und 5
Für die direkte Abrechnung der Fahrtkosten
durch den Taxiunternehmer ist generell
zu empfehlen: vorherige Verordnung
des Arztes + schriftliche Kostenübernahme
der Krankenkasse /des Kostenträgers.
Zulässigkeit für Krankenfahrten ohne schriftliche Kostenübernahme der Krankenkasse:
1. Fahrten zu stationären bzw. teilstationären Behandlung in die nächstgelegene Behandlungseinrichtung (Hin- und Rückfahrt).
2. Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung (5Tage vor- 14Tage nach der stationären Behandlung) gemäß § 115 a SGB V (muss unter Angabe der Behandlungsdaten unbedingt auf Muster 4 auf dem Transportschein angekreuzt sein)
Für alle anderen Fahrten ist eine schriftliche Kostenübernahme der Krankenkasse vorzulegen, ohne diese kann die Rechnungsstelle eine Zahlung verweigern.
Weitere Informationen und Details finden Sie hier...
Die hier enthaltenen Informationen beruhen auf den aktuell vorliegenden Erkenntnissen,
sie erheben allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit.
Insbesondere bietet diese Information keine Rechtsgrundlage für Haftungsansprüche gegen den Herausgeber.
Haben Sie noch Fragen, wir helfen Ihnen gern weiter!
Per E-Mail: taxilenz@65559.de oder Rufen Sie uns an Tel.: 037 292 / 6 555 9 .