Veröffentlichung des DEHOGA-Bundesverbands
7% Mehrwertsteuer müssen bleiben!
Mit der Beibehaltung der 7% Mehrwertsteuer für die Gastronomie werden inmitten der multiplen Krisen dringend benötigte Perspektiven geschaffen.
Gleichzeitig wird damit die überfällige steuerliche Gleichbehandlung von Essen hergestellt.
Nach realen Umsatzverlusten von 39,0% in 2020 und 39,8% in 2021 verbesserte sich in 2022 nach Wegfall der Corona-Auflagen im April die Umsatzentwicklung,
blieb allerdings noch deutlich unter dem Vorpandemie-Niveau mit einem realen Minus von 12,3%.
Allein in den Corona-Jahren 2020 und 2021 hat die Branche aufgrund der pandemiebedingten Umsatzeinbrüche 36.000 Unternehmen verloren.
Das dritte Verlustjahr in Folge und die aktuellen Herausforderungen für die Betriebe könnten kaum größer sein:
enorme Kostensteigerungen bei Lebensmitteln, Energie und Gehältern, Mitarbeitermangel, Tilgung pandemiebedingter Kredite usw.
Die Branche hat in erheblichem Maße Mitarbeiter verloren, diese zurückzuholen und neue zu gewinnen ist mit hohen Mehrkosten verbunden.
Die Branche wird trotz der Corona-Hilfen, die konsequent und richtig waren und für die wir dankbar sind, noch Jahre benötigen, um sich von der Pandemie zu erholen.
Angesichts der aktuellen und vielfältigen Herausforderungen sowie aus Wettbewerbsgründen verbieten sich Steuererhöhungen.
Und eine solche wäre das Auslaufen des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie .
Vielmehr ist es weiterhin dringend geboten, die steuerliche Gleichbehandlung von Essen dauerhaft beizubehalten.
Dies ist die notwendige wie überfällige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Ertragskraft der Restaurants und Cafés und damit die zentrale Maßnahme zur Zukunftssicherung der Branche.
Für die Gastronomie gilt in 23 von 27 EU-Staaten der reduzierte Mehrwertsteuersatz. Dies ist somit in der EU die Regel und nicht die Ausnahme.
Goldener Stern Rüsdorf sagt:
Was würde die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen von 7% auf 19 % bedeuten ?
Wir müssten, da es sich um eine reine Steuererhöhung handelt , die wir vollständig an das Finanzamt abzuführen
gezwungen sind, die Preise für Speisen erhöhen.
Das sähe dann u.a. so aus:
Pikante Kürbiscremesuppe 4,50 € neu: 5,00 €
Kleiner Salatteller 3,90 € neu: 4,34 €
Großer Salatteller mit gebratenen Hähnchenbruststreifen 9,90 € neu: 11,01 €
Würzfleisch vom Schwein mit Käse überbacken, Toast 5,70 € neu: 6,34 €
Champignons auf Kartoffelpuffer mit
Käse überbacken, Salatbeilage 10,90 € neu: 12,12 €
Pökelzunge vom Schwein mit zerlassener Butter,
Pfannengemüse und Kartoffeln 14,90 € neu: 16,57 €
Geschmorte Ochsenbäckchen mit
Prinzessbohnen und Klößen 15,90 € neu: 17,68 €
Gebratenes Hähnchenbrustfilet mit Pfirsich, sc. hollandaise,
Kartoffelkroketten und Salatbeilage 14,50 € neu: 16,13 €
Gebratenes Zanderfilet mit zerlassener Butter,
Rotkohl und Kartoffeln 17,90 € neu: 19,91 €
Fischvariation - Filet von Buntbarsch, Seehecht und paniertem Zander mit
Pfannengemüse, roter Meerrettichsoße und Nudeln 18,90 € neu: 21,02 €
Schweinerückensteak mit Würzfleisch u. Käse überbacken, pommes frites und Salatteller 15,90 € neu: 17,68 €
3 Filetsteaks vom Schwein mit Würzfleisch und Käse überbacken,
Champignons und Kräuterbutter, Kartoffelkroketten
und Salatteller 16,90 € neu: 18,80 €
Rumpsteak mit Champignons, Kartoffelkroketten und Salatteller 19,60 € neu: 21,80 €
letzte Änderung: 15.09.2023