Was ist ... ?
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Widerstand
gegen Abschiebung
Illegalisierte
Menschen die von Deportation bedroht sind, protestieren und
demonstrieren, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen oder
verweigern ihre Abschiebung.
Abschiebehaft
soll der "Sicherstellung der Abschiebung". dienen aber auch der
Einschüchterung zur Erzwingung der "freiwilligen" Ausreise
und als "Strafe".
Abschiebelager
oder sogenante "Ausreisenzentren"
sind Lager, in die Flüchtlinge mit gültigem
Aufenthaltsstatus eingewiesen werden, um sie zum schnelleren Verlassen
der Bundesrepublik zu bewegen.
Hungerstreiks
und
Selbstverletzungen sind oftmals der einzige Weg in die Freiheit.
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Offener Brief der Hungerstreikenen
im Abschiebeknast Grünau |
Berlin.23.05.05
Sehr geehrte Damen und herren
Hiermit
beginen wir wider ungebrochen die hungerstrik damit möchten wir
keiner erpressen
Aber das
gemißen die ausländerbehörde und das amtsgericht
Schöneberg erwecken daß sie menschlich und
verantwortungsvoll die haftlinger behandeln.
Damit möchten wir.
Die haftlinger die bedroht im fall eine Abschiebung in ihre heimat mit
folter und gefängnis
sollen entlaßen werden.
Die langehaft zeiten sollen endlisch eine ende haben weil das
quält der haftlinger und schadet ihm körperlisch und
geistlisch ..
Die Freilaßung die haftlinger die hungerstrik begangen haben.
Die Bereit mit die abschiebung bedroht sind
soll der Bundesamt noch ihre Akte öffnen
und Gesetzlisch und meschlisch die AzylENERKENNUNG nach zu denken.
Einige kürdische häftlinger sind bedroht mit folter und
gefängnis und trotzdem sie stehen.
In die Abschiebungsliste daß muß die
Ausländerbehörd und das Gericht Köpenik. Überlegen.
Die polizisten sollen micht mit machen uns geistlisch und
körperlisch fertig zu machen.
Mehr infos:
*indymedia.org/
*xpedient.org/
*xpedient.org/
Quelle:Hungerstreikene im Abschiebeknast
Berlin-Grünau
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Hungerstreik in
Nürnberger Abschiebehaft |
Nürnberg: Politischer
Aktivist fürchtet bei Ausweisung in die Türkei um sein Leben
Gegen seine drohende
Abschiebung befindet sich ein
politischer Aktivist in der Justizvollzugsanstalt Nürnberg seit
drei
Wochen im Hungerstreik. Er wolle lieber sterben, als in die Türkei
abgeschoben zu werden, erklärte Cemal Karatastan. Ärzte
bescheinigen
ihm in einem Gutachten vom Dezember vergangenen Jahres massive
posttraumatische Belastungsstörungen mit Depressionen und
Selbstmordgefahr.
In der Türkei wurde Karatastan jahrelang verfolgt. Als Hasan Ocak,
für
den er arbeitete, von der Konterguerilla verschleppt und vermutlich
ermordet wurde, setzte sich Karatastan für die Aufklärung von
dessen
Schicksal ein. So geriet er selbst ins Visier des Staates, wurde
mehrfach festgenommen und gefoltert.
1998 desertierte Karatastan vom Wehrdienst, da er wegen seiner
sozialistischen Gesinnung bei der Armee gequält wurde.
Zunächst
arbeitete er unter falschem Namen in Istanbul, bis er 2003 nach
Deutschland fliehen konnte. Auch hier engagierte sich Karatastan gegen
die nach Stammheimer Vorbild in der Türkei eingeführten
F-Typ-Isolationsgefängnisse. Nach der Ablehnung seines
Asylverfahrens
versuchte er Anfang dieses Jahres nach Großbritannien zu fliehen.
Doch
er wurde in Frankreich gefaßt und Ende Februar nach Deutschland
ausgeliefert, wo er sich seitdem in Abschiebehaft befindet.
Ein Asylfolgeantrag wurde vom Verwaltungsgericht Ansbach abgelehnt.
Trotz seiner schweren psychischen Erkrankung führte ihn die
Polizei
zwangsweise beim türkischen Generalkonsulat vor, um
»Heimreisepapiere«
zu beschaffen.
Die Rote Hilfe in Nürnberg fürchtet im Falle einer
Abschiebung um die
Gesundheit und das Leben Karatastans, da ihm in der Türkei eine
erneute
Verhaftung, Folter oder gar das »Verschwindenlassen« drohen
würde.
Quelle:jungewelt.de |
Aktuelle
Situation im (Berliner) Abschiebungsgewahrsam |
Flüchtlingsrat
sieht weiter politischen
Handlungsbedarf
Pressemitteilung vom 17. Juni 2005
Die aktuellen Entwicklungen im Berliner Abschiebungsgewahrsam geben aus
Sicht des Flüchtlingsrats Berlin für die Senatsverwaltung
für Inneres
dringend Anlass politisch tätig zu werden. Der Senat sollte
insbesondere die Einhaltung der geltenden Weisung zur Vermeidung von
Abschiebungshaft durch die Berliner Ausländerbehörde
gewährleisten.
Die lange Haftdauer gab regelmäßig Anstoß für
Protestaktionen der
Betroffenen. So begannen im April diesen Jahres 16 Insassen mit einem
Hungerstreik, um u.a. gegen die langen Haftzeiten zu protestieren.
Zuletzt befanden sich nach Informationen des Flüchtlingsrat noch 3
Personen im Hungerstreik, von denen ein kurdischer Flüchtling aus
der
Türkei gestern in das Haftkrankenhaus Moabit eingeliefert werden
musste. Die Version der Polizeiführung, es habe sich nicht um
einen
Hungerstreik, sondern um eine Verweigerung der Annahme von
Gewahrsamsessen gehandelt, verliert vor diesem Hintergrund den Bezug
zur Realität.
Die lange Haftdauer kann in Verbindung mit einer mangelnden rechtlichen
Vertretung und Aufklärung über die Haftgründe durch die
Ausländerbehörde bei den Betroffen zu ernsthaften psychischen
Belastungen führen. So kam es in dieser Woche zu zwei
Suizidversuchen,
die zum Glück verhindert werden konnten.
Im Interesse der Begrenzung der Haftdauer und ausgehend von der
geltenden Weisung sollte der Senat regelmäßig auf die
Auswertung der
Praxis der Ausstellung von Reisedokumenten durch die Botschaften der
Herkunftsländer drängen. Allerdings wurde die Inhaftierung
von
indischen Staatsangehörigen im Vorjahr erst eingestellt, nachdem
das
Landgericht Berlin Beschlüsse zur Unmöglichkeit der
Abschiebung nach
Indien innerhalb von 6 Monaten gefasst hatte. Ein vergleichbarer – noch
nicht rechtskräftiger Beschluss – erging aktuell (15.06.2005) im
Fall
eines pakistanischen Staatsangehörigen. Wie im Fall der indischen
Staatsbürger gab es u.a durch die Mitteilungen der Seelsorger auch
in
diesem Zusammenhang hinreichend Anzeichen für die
Senatsverwaltung,
eine Haftvermeidung für die genannte Personengruppe in
Erwägung zu
ziehen.
Nach einem Beschluss des Kammergerichtes vom März 2005 zur
Vermeidung von Abschiebungshaft von Minderjährigen (vgl. Pressemitteilung
des Flüchtlingsrates vom 24. März 2005)
wurde von der Senatsverwaltung die geltende Weisung zur
Abschiebungshaft geändert und die zwingende Prüfung
alternativer
Unterbringungsmöglichkeiten durch die Ausländerbehörde
festgeschrieben.
Dieses Prüfverfahren wird aber wie im Fall von zwei dem
Flüchtlingsrat
bekannten Jugendlichen durch die Durchführung von
Altersfestsstellungen
unterlaufen. Dabei kam es u.a. zum Röntgen der Handwurzel und
damit zu
einem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen.
Aus Anlass des Internationalen Tages des Flüchtlings am 20.
Juni 2005, fordert der Flüchtlingsrat den Senat auf, die
derzeitige
Praxis der Anordnung und Verlängerung von Abschiebehaft unter dem
Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu
überprüfen.
- Auf die Inhaftierung von Minderjährigen sollte ausgehend vom
Kindeswohl generell verzichtet werden.
- Allen Inhaftierten sollte ein rechtlicher Beistand zur Seite
gestellt werden. Es kann nicht allein die Aufgabe von NGOs sein, die
Initiative zur Gründung eines Rechtshilfefonds zu ergreifen.
- Für die soziale und medizinische Versorgung der Betroffenen
sollte
einer unabhängige Stelle (z.B. getragen von den
Wohlfahrtsverbänden)
und nicht die Polizei Verantwortung tragen.
Flüchtlingsrat Berlin
Berlin, 17.06.2005
Quelle:fluechtlingsinfo-berlin |
Anwälte für den
Abschiebeknast
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Flüchtlingsinitiativen
gründen Rechtshilfefonds. Erwartetes Spendenaufkommen reicht
für 200 Fälle im Jahr
Zehn Berliner
und
Brandenburger Flüchtlingsinitiativen haben einen
Rechtshilfefonds für Abschiebehäftlinge gegründet. Damit
soll
Betroffenen anwaltliche Hilfe etwa bei zu langer Haftdauer
ermöglicht
werden, teilte der Jesuiten-Flüchtlingsdienst mit.
Angestrebt
sei eine jährliche Summe von mindestens 60.000
Euro aus Spenden, sagte der Leiter der Einrichtung, Dieter Müller.
Mit
dem Geld könnten etwa 200 Fälle im Jahr betreut werden. In
Berlin saßen
2004 rund 2.700 Menschen in Abschiebehaft, in Brandenburg etwa 600. Der
Rechtshilfefonds solle zumindest einem Teil der Betroffenen konkrete
Hilfe ermöglichen.
Seit Jahren
werde
die Verweildauer der Inhaftierten immer
länger, hieß es. Viele kämen nach monatelanger Haft
wieder frei, weil
eine Abschiebung nicht möglich sei. Weil sie keinen Anspruch auf
einen
Pflichtanwalt haben, könnten die Betroffenen
Gerichtsentscheidungen
oder das Vorgehen der Ausländerbehörde nicht kontrollieren.
Proteste
und Hungerstreiks der Häftlinge, wie sie vor allem in Berlin immer
wieder vorkommen, "haben auch etwas mit der fehlenden Rechtshilfe zu
tun", betonte Müller. Mittelfristig müsse jedem Häftling
ab dem vierten
Monat ein Pflichtanwalt zur Seite gestellt werden.
Quelle:taz.de |
Abschiebung ins Krankenhaus
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Ein kurdischer Häftling des
Abschiebegefängnisses
Köpenick wurde ins Krankenhaus eingeliefert - nach langem
Hungerstreik,
sagen Insassen. Polizei leugnet, dass es die Protestaktion
überhaupt gab
von PLUTONIA
PLARRE
Der Abschiebegewahrsam Köpenick kommt
nicht
aus den Schlagzeilen
heraus. Nach mehrwöchigem Hungerstreik ist ein kurdischer
Häftling
gestern in das Haftkrankenhaus Moabit verlegt worden. Der Zustand des
Mannes ist offenbar so Besorgnis erregend, dass der
polizeiärztliche
Dienst diese Maßnahme für geboten hielt.
Die Polizeiführung indes
weigert
sich, von einem
Hungerstreik zu sprechen. Mehr noch: In einem Schreiben vom 14. Juni
2005 fordert eine Rechtsanwältin im Namen von
Polizeipräsident Dieter
Glietsch von der taz den Abdruck einer Gegendarstellung. Der Wortlaut:
"Es gibt keinen Hungerstreik [im Abschiebegewahrsam Köpenick; d.
Red.].
Die betreffenden Personen verweigern nur die Annahme des ihnen
angebotenen Anstaltsessens. Sie nehmen jedoch andere Nahrungsmittel zu
sich, die ihnen von Dritten zur Verfügung gestellt werden."
Der Streit um die Frage ist alt:
Wer hat
im Fall eines
Hungerstreiks die Definitionsgewalt? Die Behörden, die stets von
Verweigerung der Annahme der Anstaltskost reden, wenn Häftlinge
einen
Hungerstreik ausrufen? Oder die Protagonisten? Es wäre das erste
Mal,
dass die taz wegen ihrer Berichterstattung über eine
Hungerstreikaktion
vor Gericht gezerrt würde.
Die Ereignisse im
Abschiebegewahrsam
sprechen für sich.
Der Leiter der Anstalt, Frank Kiele, bestätigte der taz, dass der
kurdische Häftling Sükrü Unaldi gestern "auf Anraten des
ärztlichen
Dienstes" in das Haftkrankenhaus verlegt worden ist. Die genauen
Gründe
für die Verlegung seien ihm aber nicht bekannt, sagte Kiele. Er
habe
den Häftling auch nicht mehr persönlich gesehen. Er wisse
aber, dass
Unaldi "frühzeitig mit der Nahrungsverweigerung begonnen" habe.
Zwischenzeitlich habe er mit der Aktion "auch mal aufgehört",
diese
dann aber fortgesetzt. Die genaue Anzahl der Tage der
Nahrungsverweigerung kenne er nicht. Aus Unaldis Umkreis verlautet, der
Insasse hungere seit fünfzig Tagen. Kiele zufolge ist der Insasse
jedoch regelmäßig ärztlich untersucht und gewogen
worden.
Der evangelische Pfarrer Dieter
Ziebarth, der Häftlinge im
Abschiebgewahrsam betreut, hat Unaldi am Mittwoch zum letzten Mal
gesehen. Da habe dieser "einen äußerst geschwächten
Eindruck" gemacht,
sagte Ziebarth gestern der taz. Konkret sprach der Pfarrer von
"deutlichen Spuren langwährenden Hungerns". Bei dem Gespräch
mit ihm in
der Zelle habe Unaldi mehr gelegen als gesessen.
Neben dem Kurden hatten in letzter
Zeit
mehrere
Abschiebehäftlinge gehungert, die genaue Zahl ist unklar. "Einige
wenige" betreiben laut Kiele immer noch "Nahrungsverweigerung". Die
Übrigen hätten ihre Aktion nach einem Gespräch am Runden
Tisch mit der
Anstaltsleitung beendet.
Hauptforderung der Aktion von
Unaldi und
den anderen ist
nach Information der taz, nicht abgeschoben zu werden. Von Innensenator
Ehrhart Körting (SPD) war gestern keine Stellungnahme zu den
jüngsten
Entwicklungen zu erhalten. Ihm wird der Fall eines Tamilen wohl noch
gut in Erinnerung sein. Der Abschiebehäftling hatte sich im Sommer
2004
an den Rand des Komas gehungert. Seit der Entlassung aus dem
Krankenhaus ist er untergetaucht.
Quelle:taz.de
17.06. 05
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Zur
Situation im Knast:
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Seit
dem 16. April 2005 befanden sich einige Häftlinge in
Hungerstreik um auf die unmenschlichen Bedingungen sowie psychischen
und physischen Schikanen aufmerksam zu machen. Am 27. Mai wurde ein
runder Tisch anberaumt und im Vorfeld die Hungerstreiks ausgesetzt.
Nachdem klar wurde, dass es außer dem Gespräch keine
Konsequenzen seitens der Knast-Leitung geben werde setzten fünf
Inhaftierte den Hungerstreik fort. Einen Tag nach dem Gespräch
wurde wieder einmal deutlich wie im Abschiebe-Lager mit Menschen
umgesprungen wird: Ein 27 jähriger Algerier klagt über starke
Schmerzen im Brustbereich. Die Wärter lassen sich jedoch ungern
stören und verweisen bei der Hitze darauf, dass Herr B. doch mehr
trinken solle - sie halten sich für kompetent genug eine
medizinische Analyse zu stellen. Erst nach vier Stunden und der
Androhung von Mitgefangenen, "Probleme" zu machen, wird B. ins
Krankenhaus gebracht. Die Ärzte stellen einen Herzinfarkt fest -
nach Aussage von Ärzten hat er nur knapp überlebt.
Von den vier Zeugen dieses Vorfalls ist
einer
bereits nach Tunesien abschoben und dort gleich wieder festgenommen
worden, einem weiteren droht die Abschiebung in die Türkei, er
befürchtet Folter. Zwei weitere wurden letzte Woche freigelassen.
Fotos von der Demo zum Abschiebeknast unter: umbruch-bildarchiv
Quelle:umbruch-bildarchiv |
Hungerstreik in Berliner Abschiebehaft |
Gefangene protestieren gegen
skandalöse
Haftbedingungen.
Flüchtlingsrat fordert
Konsequenzen
Noch immer befinden sich Inhaftierte
des
Abschiebeknastes Berlin-Grünau im Hungerstreik.
Der
bereits Mitte April von 16 Gefangenen begonnene
Protest
richtet sich gegen lange Haftzeiten ohne
Entscheidung über
den Asylantrag, schlechte
medizinische Versorgung, Schikanen und
Mißhandlungen
durch das Wachpersonal und die Abschiebung in
Staaten,
in denen politisch Verfolgten Folter droht. Aufgrund
von
Verhandlungsangeboten des Anstaltsleiters war der
Hungerstreik
zwischenzeitlich ausgesetzt worden. Als
deutlich wurde, daß
nicht auf die Beschwerden der
Häftlinge eingegangen wird,
nahmen sechs von ihnen den
Hungerstreik nach einwöchiger
Unterbrechung am 23. Mai
wieder auf.
Am 28. Mai kam es zu
einem weiteren skandalösen
Zwischenfall in dem bundesweit
größten Abschiebeknast.
Einem schwer erkrankten
27jährigen Algerier wurde über
vier Stunden die
ärztliche Hilfe verweigert. Erst nach
massivem Protest von
Mitgefangenen wurde er in ein
Krankenhaus gebracht. Den dort
festgestellten
Herzinfarkt überlebte er nach Aussagen der
Ärzte nur
knapp. Der Berliner Flüchtlingsrat fordert,
der bisher
zuständigen Polizei die Verantwortung für
die
medizinische Versorgung zu entziehen und unabhängigen
Ärzten
zu übertragen.
Immer wieder kam es in der Vergangenheit
zu ähnlichen
Vorkommnissen. Auch häufen sich in
Grünau
Suizidversuche und Selbstverletzungen.
Inzwischen
wurden bereits mehrere Teilnehmer des
Hungerstreiks
abgeschoben. Unter ihnen ist ein Tunesier, der
direkt
nach der Ankunft in Tunis festgenommen wurde und
mehrere
Tage inhaftiert blieb. Am Montag sei ein
weiterer kurdischer
Häftling in die Türkei abgeschoben
worden, wie der
Seelsorger des Abschiebegefängnisses
jW mitteilte. Um die
Forderungen der verbliebenen drei
Hungerstreikenden zu
unterstützen, ruft ein Bündnis
antirassistischer Gruppen
für den 9. Juni zu einer
Demonstration am Abschiebegefängnis
auf. Treffpunkt
ist um 18 Uhr am S-Bahnhof Spindlersfeld.
Quelle: http://www.jungewelt.de/2005/06-08/020.php
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"Menschenwürdige
Zustände
kommen nicht von selbst" |
Nach dem
lebensbedrohlichen
Herzinfarkt eines
Algeriers in der Abschiebehaft fordern die
Grünen
Konsequenzen
Herr Ratzmann, der Vorfall im
Köpenicker
Abschiebegewahrsam wird auf mögliche
unterlassene
Hilfeleistung untersucht, verspricht
Innensenator
Körting. Reicht Ihnen das?
Nein. Schon
einmal ist die Verbesserung der
medizinischen Versorgung
versprochen worden - und
jetzt passiert so eine Katastrophe. Dort
herrscht eine
Atmosphäre, in der erst mal bezweifelt wird,
dass
überhaupt ein Notfall vorliegt. Das ist das Problem.
Die
Häftlinge müssen ernst genommen werden.
Was muss
sich ändern?
Es darf jetzt nicht zu falschen
Solidarisierungen
kommen. Die Verantwortlichen müssen zur
Verantwortung
gezogen werden. Es muss dort eine Mannschaft
geben,
die auch Verständnis für die Situation der
Häftlinge
hat. Allerdings hat sich in der Einrichtung in
den
vergangenen anderthalb Jahren schon viel geändert.
Es
gibt keine Innengitter mehr, die die Räume wie
Käfige
aussehen ließen, die Besuchszellen sind
abgeschafft,
das Klima ist insgesamt besser geworden. Das hat
aber
wieder nachgelassen.
Warum?
Offenbar braucht
man ständigen Druck, damit solche
Verbesserungen bestehen
bleiben. Dafür müssen wir
sorgen.
Was schlagen
Sie konkret vor?
Auf jeden Fall müssen die Ärzte
schneller erreichbar
sein, auch in der Nacht und am Wochenende.
Man sollte
die medizinische Versorgung am besten völlig von
den
Behörden abkoppeln. Wenn das unabhängige
niedergelassene
Ärzte übernehmen, dann kann sich auch
nicht so ein
amtsärztlicher Dunst des generellen
Misstrauens
entwickeln.
Auch die gesunden Insassen leiden massiv unter
der
Situation.
Der Senat könnte durchaus eigene
Akzente setzen und
die Spielräume nutzen, die das
Bundesgesetz lässt.
Immer noch sitzen viele dort monatelang,
obwohl die
Voraussetzungen gar nicht geklärt sind. Manche
können
überhaupt nicht abgeschoben werden, wie
viele
Palästinenser aus dem Libanon. Die haben dann
dort
nichts zu suchen.
Kann ein Bundesland auf ein
Abschiebegefängnis
verzichten?
Nein, das geht
rechtlich sicher nicht. Man muss eine
Einrichtung haben, die die
Abschiebung sichert, wenn
zu erwarten ist, dass jemand
untertaucht.
Freiheitsentzug ist als Zwangsmittel
nicht
ungewöhnlich: Wer auf Grund eines
Ehrenworts
gesetzeswidrig die Namen von Spendern geheim hält,
der
kann in Beugehaft genommen werden . - das ist
eine
Ermessensfrage. Auch Berlin könnte viel mutiger sein
bei
der Entscheidung, wer ins Gewahrsam kommt und wer
nicht. Es wird
sich ja niemand dort einklagen.
Die Haft soll auch abschrecken
.
Das ist richtig, aber nicht der Sinn. Ein Gewahrsam
soll
die Abschiebung sichern. Das ist nur dann
berechtigt, wenn die
Abschiebung auch erfolgen kann.
Es geht nicht, dass die Leute über
Monate herumsitzen.
Sie haben keine Straftaten begangen, vor ihnen
muss
niemand geschützt werden.
Lässt sich die
Menschenwürde in so einem Haus
garantieren?
Menschenwürdige
Zustände lassen sich herstellen. Aber
sie kommen nicht von
selbst.
Das Gespräch führte Jan Thomsen.
Quelle:berliner-zeitung |
"Die Krankheit zu spät erkannt
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Dass ein Häftling mit Herzinfarkt
im Abschiebeknast zu
spät behandelt wurde, gibt Polizeipräsident Glietsch zu. Er
bezweifelt
aber, dass das Personal nicht reagiert habe, als Insassen Hilfe holen
wollten
INTERVIEW PLUTONIA PLARRE
taz: Herr Glietsch, ein Häftling
mit Herzinfarkt musste
im Abschiebeknast vier Stunden auf die richtige medizinische Behandlung
warten. Schreit dieser Vorfall nicht nach Konsequenzen?
Dieter Glietsch: Wenn sich im
Laufe des
Ermittlungsverfahrens herausstellt, dass wir personelle Konsequenzen
ziehen müssen, weil sich jemand vorwerfbar fehlverhalten hat,
werde ich
das tun. Bis zum nächsten Innenausschuss in zehn Tagen bin ich
hoffentlich genauer im Bilde.
Haben Sie Zweifel an den
Berichten?
Fest steht für mich: Es ist zu spät
erkannt worden, dass der Insasse
eine sofort behandlungsbedürftige Krankheit hatte. Im Übrigen
sind
Zweifel berechtigt.
Das Personal soll mit
Gelächter und Worten
wie "Ihr seid doch alle krank" reagiert haben, als Mitgefangene Hilfe
holen wollten. Halten Sie das für ausgeschlossen ?
Nichts ist ausgeschlossen. Aber nach allen
Erfahrungen der letzten
drei Jahre spricht sehr viel dafür, dass das so nicht war, denn
wir
haben uns sehr intensiv um die Verbesserung der Situation in der
Abschiebehaft bemüht. Die Bemühungen, aus einer
Verwahranstalt einen
Gewahrsam mit einer menschenwürdigen, sozialen Betreuung zu
machen,
sind von allen Mitarbeitern mitgetragen worden. Alle, der
ärztliche
Dienst und das Bewachungspersonal, sind in dieser Richtung qualifiziert
worden. Da ist unheimlich viel geschehen.
Wollen Sie damit andeuten,
der Vorfall ist nur ein Ausrutscher?
Mit Sicherheit ist es ein Einzelfall. Die
ärztliche Betreuung ist
gut organisiert. Eine Fehldiagnose durch einen Sanitäter oder Arzt
ist
nirgendwo auszuschließen.
Die Frage ist, welche
Grundhaltung dahinter steckt, wenn Beamte nicht auf Hilferufe reagieren.
Sie unterstellen, dass der Vorwurf stimmt. Ich
habe Grund, daran zu
zweifeln. Wir haben mit Erfolg daran gearbeitet, die Einstellung der
Mitarbeiter, soweit sie denn veränderungsbedürftig war, zu
verändern.
Alle Kolleginnen und Kollegen haben sich an einer
zwölftägigen
Fortbildung - veranstaltet vom Xenos-Projekt mit dem Bund gegen
ethnische Diskriminierung - beteiligt. Darin ging es
ausschließlich um
die Kommunikation, Konfliktbewältigung, Deeskalation und
Verständnis
für die Situation von Migranten in Haft.
Die
flüchtlingspolitische Sprecherin der
Grünen sagt, es dauert immer sehr lange, bis bei gesundheitlichen
Beschwerden reagiert werde.
In meiner dreijährigen Amtszeit ist in dieser
Hinsicht nicht ein
einziges Mal ein Vorwurf erhoben worden, der berechtigt gewesen
wäre.
Eine Verbesserung der
Organisation, was die medizinische Versorgung angeht, halten Sie also
nicht für erforderlich?
Nach meinem heutigen Kenntnisstand nicht. Auch
damit wäre keine Fehldiagnose zu verhindern.
Der mehrwöchige
Hungerstreik im
Abschiebeknast zeigt, dass die Stimmung äußerst angespannt
ist. Der
Vorfall ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die eine
menschenwürdige
Behandlung vermissen.
Jetzt sage ich Ihnen noch einmal, was wir in den
letzten drei Jahren gemacht haben …
… das haben Sie schon.
Bitte nicht ungehalten werden.
Ich bin nicht ungehalten, sondern ein bisschen
emotional berührt, wenn ich Zeitungskommentare lese …
…Sie meinen den
Guantánamo-Vergleich der Berliner Zeitung?
Den Vorwurf, wir würden Verstöße
gegen die Menschenwürde
akzeptieren, weise ich mit allem Nachdruck zurück. Der Grundsatz
"so
viel soziale Betreuung wie möglich und so viel Bewachung wie
nötig"
wird sehr ernst genommen.
Genießt der
Anstaltsleiter des Abschiebegewahrsams noch Ihr
volles Vertrauen?
Herr Kiele zeigt einen ungeheuren Einsatz. Ich
kann mir an dieser Stelle überhaupt keinen anderen wünschen.
Quelle:taz.de-3.06.05
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