Im Mietrecht vertrete ich anwaltlich die Interessen von Mietern aber auch von Vermietern. Das Mietverhältnis kann bereits bei der Begründung, insbesondere aber im Zusammenhang mit dessen Beendigung zu einer Reihe von Fragen führen, denen sich der Laie hilflos ausgesetzt sieht.
Von wesentlicher Bedeutung für die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter ist der Mietvertrag. Dies bedeutet gleichzeitig, dass bereits bei Vertragsabschluss häufig die Weichen gestellt werden. Deshalb sollte auch dem Mietvertrag ein besonderes Augenmerk gewidmet werden. Im Handel gibt es hierzu Formulare, die vielfach absolut ausreichen, aber eben nur dann, wenn sie auch sorgfältigst und vollständig ausgefüllt werden. Schlamperei bereits hier führt regelmäßig zu Rechtsverlusten, sei es auf der einen oder der anderen Seite und damit vielfach zu ansonsten vermeidbaren Streitigkeiten.
Ein Mietvertrag der Klauseln enthält, die nicht verstanden werden, sollte auch nicht unterschrieben werden. Lassen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung prüfen. So vermeiden Sie Mißverständnisse und Ungereimtheiten.
Auch wenn der Vertrag als solches passt, kann es zum Streit kommen:
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