Ist ein Bundesbürger dumm, wenn er glaubt,
dass wir in Deutschland ein wirkungsvoll funktionierendes System haben,

welches Kindern in Trennungs- und Scheidungsphasen wirksam hilft ?

 

Es gibt 2,3 Millionen Scheidungskinder in Deutschland

Wenn man alle Scheidungskinder aneinander stellt (Brust-Rücken),
ergibt dies eine Kette in der Länge Deutschlands (800 km !)

Die Anzahl der Kinder einer ganzen Schulklasse (26 Kinder) werden pro Stunde (!) in Deutschland durch Trennung und / oder Scheidung von einem Elternteil getrennt.

Insider gehen davon aus, dass mindestens jedes 2. Kind hierbei von den Eltern sehr stark psychisch belastet und somit emotional missbraucht wird, mit dem erhöhten Risiko einer dauerhaften Schädigung.

 


 

Die Zeit unmittelbar nach einer einseitigen radikalen Trennung
eines Elternteils, verknüpft mit gleichzeiger Ausgrenzung
des anderen Elternteils, ist für die Entwicklung eines Kindes
genau so wichtig wie die postnatale Phase.

 


 

 

Jugendamt und sonstige familiale Interventionsszene

Eines der größten Probleme ist die Suggestion unseres Systems, dass es Institutionen gibt, die Kindern in Not wirklich wirkungsvoll helfen können. Abgesehen von den in der Presse publizierte Fälle, wo genügend viele Knochen eines Kindes zerbrochen wurden. In allen anderen Fällen, wo „nichts zu sehen“ ist, kann nur „geholfen“ werden, wenn die Bereitschaft der Eltern vorhanden ist, selbst mit zu wirken. Jugendamt und sonstige familiale Interventionsszene sind gerade da wirkungslos, wo sie am dringendsten benötigt würden. Nämlich da, wo sich mindestens ein Elternteil absolut weigert eigentlich dringend benötigte Hilfe für die Kinder anzunehmen und wo augenscheinlich keine Auffälligkeiten vorhanden sind, wenn Eltern unter Vorsatz über Jahre hinweg insbesondere in Trennungsangelegenheiten Schaden der Kinder in Kauf nehmen sowie in der Situation psychisch kranker Eltern.

Leider ist die gesamte Gesetzgebung und die hierauf gestützte Handlungsbefugnis des Eltern-Kinder-Hilfs-Systems nur auf das aufgebaut, was das menschliche Auge erfassen kann. Im Allgemeinen reicht es nicht aus, wenn jemand sagt: „Ich wurde geschlagen“. Das ganze Gebilde reagiert nur auf Signale körperlicher Gewalt und da auch nur, wenn „eindeutige Beweise“ vorliegen. Leider setzt es viel Lebenserfahrung oder tiefenpsychologische Kenntnisse voraus, um zu verstehen, daß in der Summe aller Traumatisierungen und deren Schädigungspotential, die körperliche Gewalt nur einen sehr kleinen Anteil hat. Die meisten Menschen werden durch psychische Gewalt bleibend verletzt. Viele „Täter“ agieren hierbei unwissend !

Das Recht auf psychische Unversehrtheit ist noch nicht im Grundgesetz verankert und wird deshalb offensichtlich auch deshalb nicht konsequent genug geahndet.

Beispielhaft sei hier aufgeführt, dass Eltern seit der Reform des Gewaltschutzgesetzes 2001, ihre Kinder nicht einmal eine Ohrfeige geben „dürfen“. Wenn aber mit dem Kind über Tage hinweg nicht mehr geredet wird oder es hysterisch angebrüllt und sein Tod gewünscht wird, so ist dies keine „Gewalt“ und wird deshalb auch nicht geahndet. Suizide werden nicht durch gelegentliche Ohrfeigen erzeugt !

Zusammenhänge der Psychologie und Psychiatrie werden besser verstanden, als jemals zuvor. Es muß eine Grundlage geschaffen werden vorhandenes Wissen auch konsequent zum Wohle von Kindern zu verwerten.

Ein weites Feld sind die sehr weit verbreiteten depressiven Zustände von Frauen. Es kann für eine Frau sehr bequem sein, sich in eine Opferrolle zu flüchten und ihre Krankheit als Waffe ein zu setzten. Kombiniert sie das Ganze mit Weglaufen und Schweigen wird dem Kontrahenten auf dem Boden der Rechtsgrundlage kaum eine Chance mehr gelassen.

Mit vollem wohlwollenden Verständnis für das Empfinden einer depressiv erkrankten Frau, sollte nicht mehr toleriert werden, dass sie ihre Kinder tief in ihr eigenes Problem hinein zieht.

Die Szene zeigt weitläufig zu viel „Verständnis“ für die „armen Mütter“, die es „halt nicht anders gelernt haben“. Richtiger wäre die Toleranzschwelle für negative und evident schädigende Verhaltensweisen von Müttern zu senken und nicht nur hinter vorgehaltener Hand zu sprechen, damit endlich Kindern geholfen werden kann.

Hier verhindert die Gesetzgebung, insbesondere der Deckmantel der Schweigepflicht geradezu die Lösung eines Konfliktes. Verlässt beispielsweise ein Elternteil einfach so die Ehe, kann das ganze „behördliche“ Gebilde, welches eigentlich für Kinder da sein will, beliebig lügengestützt instrumentalisiert werden. Eine Zeitperspektive von oft vielen Jahren für eine familiengerichtliche Klärung, bildet die Plattform für die Zerstörung von Kinderseelen. Das ganze familiengerichtliche System schlichtet keine Streitigkeiten, sondern diese werden dadurch geradezu induziert. Man stelle sich nur vor, man wolle einen Konflikt mit seinem (Ehe-)Partner lösen, indem man ihm heute eine Frage stellt und Jahre später vielleicht ein Teil einer Antwort zurück kommt.

Aussagen, wie die einer Familienrichterin im Gerichtssaal während einer Verhandlung „ganz schön fies, was Frauen (nach einer Trennung) so machen“ belegen, dass Gerichte sehr wohl wissen, wie Kinder vor dem Gericht instrumentalisiert werden. Die Richter sind zu passiv. Betroffene hoffen oft unwissend der tatsächlichen „Gepflogenheiten“ einer gerichtlichen Klärung, auf zielführende gerichtliche und zeitnahe Entscheidungen. Nach Jahren reift die Erkenntnis, dass hier Welten zwischen normalen Rechtsempfinden und der gerichtlichen Praxis liegen.

Kinder werden in Deutschland ganz legal misshandelt, sagt der Familienrichter Jürgen Rudolph, Vertreter des „Cochemer Modells“. Man könne das Ergebnis nicht anders nennen, das Eltern durch Nichterfüllung ihrer Sorgepflichten zusammen mit Familiengerichten, Jugendämter, Kinderschutzvereinigungen, etc. verursachen.

Zu viele Mütter misshandeln ihre Kinder, indem Väter dämonisiert und gerichtlich verpflichtet werden zu zuschauen und zu bezahlen. Oft geraten beide Elternteile in einen Streit um eine Lösungssuche mit Institutionen, ohne das die Behörden faktisch Verantwortung für ihr Handeln übernehmen müssen. Wenn Institutionen nur temporären Einfluss mit großer Tragweite auf ein familiäres System nehmen, müssen Eltern ein ganzes Leben lang mit den Schädigungsfolgen ihrer Kinder leben.

Kalifornien, Norwegen und Schweden wurden als Beispiele genannt, wie man es sehr viel besser machen kann. In Kalifornien darf ein Elternteil nicht auf Dauer ohne die Zustimmung, bzw. Klärung mit dem anderen Elternteil mehr als 50 Meilen wegziehen. Dies wäre dort strafrechtlich der Tatbestand einer Kindesentführung; Maßnahmen gegen Eltern können schnell und Wirkungsvoll durchgesetzt werden. In Norwegen und Schweden ist eine Mediation zwingender Bestandteil bei Ehetrennungen mit Kindern, man stellt das Wohl des Kindes wirklich in den Mittelpunkt. Deutschland rangiert leider in der „Rangliste“ ganz unten.

Die Vorzüge eines sehr stabilen deutschen „demokratischen“ Staatssystems – wo kein Diktator einfach so etwas bestimmt, restriktive befielt – werden hier zu einem der größten Hemmnisse schnell zwingend erforderliche politische Veränderungen zu erreichen und damit wirkungsvoll Kindern wirklich zu helfen, in dem vorhandenes Know-How, wenn es gar nicht anders geht, auch wohlwollend autoritär an die Stelle kommt, wo es erforderlich ist: Zu den Eltern.

Streit ist bekanntlich Lösungssuche. Jugendämter trennen mitunter sehr dilettantisch die streitenden Parteien einfach so, ohne Lösungen für ernsthafte Probleme anzubieten, in welche meistens nur eine Partei die Kinder hineinzieht, obwohl dies in verschiedenen Gesetzen gefordert wird.

Zitat eines Ressortleiters der Stadtverwaltung Iserlohn, Friedhelm Kowalski, zum Fall des drei Monate jungen verhungerten Andre´ (RNZ / 18.07.2007): „So lange die Politik aber die Elternrecht über den Kinderschutz stelle, könne sich so etwas jeden Tag wiederholen“.

Warum ist da nur die Politik schuld, fragt Charity Child ?

Es entsteht hier der Eindruck (wie so oft), dass doch genügend viele Menschen über die Lebens-Situation von Andre´ Bescheid wussten.

Jeder Mensch hat eine Funktion, die er möglichst perfekt erfüllen sollte. Aber nicht jeder Mensch wird mit den Situationen konfrontiert, die Probleme erkennen lassen. Sobald ein Mensch mit einem Problem konfrontiert wird, welches nichts mit seiner Funktion zu tun hat, kann er sich – wie auch immer – dafür einsetzen, dass es zu einer Verbesserung oder der Beseitigung eines Missstandes kommt. Dies muß oberste Bürgerpflicht bleiben.

Zu oft wird einfach weg geschaut, mit der Begründung, das ist schon immer so und ich kann da sowieso nichts verändern.

Was ist uns unsere Kultur noch wert, mit dieser Einstellung ???

Charity Child wird um wirkungsvolle Lösungen für Kinder kämpfen.

Charity Child bittet ausdrücklich um Mitteilung, wenn es Probleme mit Behörden bzw. Institutionen gab oder gibt. Diese Informationen werden gesammelt und dazu verwertet auch die dringend erforderlichen politischen Lösungen für die Verbesserung der Situation unserer Kinder zu erreichen.

Es ist eine allgemeine Lethargie und Hilflosigkeit der familialen Interventionsszene zu erkennen, auf Eltern zu zugehen. Probleme werden, wenn überhaupt nur unter vorgehaltener Hand mit der Begründung angesprochen, die Gesetzgebung verhindere auf „uneinsichtige“ Mütter zu zugehen. Statt dessen wird auf den familiengerichtlichen Weg verwiesen, der bekanntlich erst richtig die Zerstörung der Familie einleitet (siehe Cochemer Modell).

Nein, nicht die Gesetze sind Schuld an diesem Missstand, sondern jeder Einzelne, der tagtäglich wissentlich nicht seinen Beitrag zur Beseitigung der seelischen Zerstörung von Kindern leistet. Schließlich laufen beispielsweise gerade bei Jugendämtern und Kinderschutzbund „systembedingt“ die entlarvenden Informationen auf.

Man sieht zu und tut nichts !

Die Szene wird leider weitgehend von Frauen dominiert, die sich leider „sehr verständnisvoll“ gegenüber Müttern mit Problemen zeigen. Es entsteht der Eindruck, dass man die „Vehemenz“ der Mütter scheut und sich mit einer Mischung aus Überlastung und Feigheit einfach seinen moralischen Pflichten entzieht.

 


Wenn eine Frau gegenüber dem Jugendamt Todesangst vor ihrem Ehe-Mann äußert, wäre es zumindest "fair", wenn ihr unwissender Ehe-Mann irgendwie davon erfahren würde.

Aber leider läßt das die gesetzliche Schweigepflicht nicht zu !


 

Jugendamt - System ohne Kontrolle

Auf europäischer Ebene gibt es schon über 200 Petitionen gegen deutsche Jugendämter. Inhaltlich geht es darum, daß deutsche Behörden Menschenrechte verletzten.

Hierzu ein Film:  de.youtube.com/watch


 

 
Welche Mechanismen führen dazu, dass Eltern ihre Kinder quälen und im Extremfall töten?

  • Ab wann ist wiederholtes zufügen von Gewalt sogar körperliche und seelische Folter?
  • Wo fängt Misshandlung und Folter an?  
  • Welche Gründe führen zu elterlicher Gewalt?
  • Und welche Folgeschäden bleiben nach Misshandlungen?
  • Sind für eine gute Prävention, Repression und Intervention die Handlung und die Wirkung auf das Opfer nicht wichtiger, als die Frage, welcher Anteil der Gewalt unter Vorsatz geschieht?
Über dieses gesellschaftlich wie menschlich bedrückende Thema spricht Gert Scobel mit:

Sendung Scobel-3sat, „Wir sind doch Kinder!"

Auszug: Folter ist das gezielte Zufügen von Gewalt

Erstsendung 17. April 2008, 33:41 min

 

 


 

Gerichte und Justiz

 

Der Volksmund sagt:                                                                                                  Die Wahrheit liegt immer in der Mitte? Immer ?

Geht die Justiz tatsächlich davon aus, dass vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt wird?

Welche Chance hat dann jemand, der nur die Wahrheit vor Gericht sagt?

Und was, wenn sich das Ganze noch mit Wahrnehmungsstörungen der steitenden Parteien vermischt?


 

Gesetze und Familiengericht

Grundgesetz:

Artikel 6 (unvollständig)
(1) „Ehe und Familie stehen unter dem
besonderen Schutze der staatlichen Ordnung

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Artikel 1 (unvollständig)
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2 (vollständig)
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit[1] Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

[1]und psychische Unversehrtheit ?

 

Der Richter, das Gericht oder der Tatort Gericht

Ein Gericht ist ein von Menschen erfundenes System.

Ein Richter hat die Funktion nach gültigem Recht entscheiden zu müssen, selbst wenn der „Mensch“ in ihm sagt, hier passiert gerade ein ganz großer Unfug. Auch hierbei werden Fehler gemacht, weil ein System nur so gut ist, wie die Menschen, aus dem das System besteht.

Es existiert keine Verpflichtung eines Richters, von ihm, aufgrund seiner Tätigkeit erkannte eklatante Lücken der Gesetzgebung auf zu decken und wenigstens zur Beseitigung zu motivieren. Vielleicht darf dies sogar gar nicht sein.

Ein Richter wird in dieser Beziehung zum „Statist“.

Deutschland hat insgesamt ein stabilitätsoptimiertes Staatssystem. Stabilität hat den Vorteil, dass bewährtes lange erhalten bleibt und gleichzeitig leider auch den Nachteil, dass Veränderungen nicht schnell möglich sind. Dieser Sachverhalt scheint sich auch grundsätzlich in prozessualen Verfahren wider zu spiegeln. Man kann nicht gleichzeitig auf zwei Hochzeiten tanzen. Es gibt hier nur das Eine, oder das Andere. Schnelle Lösungen, die Kindern helfen sind gegenwärtig unmöglich. Es scheint hier ein Modul zu fehlen. Es bedarf größter jahrelanger Anstrengungen kleinste für Kinder positive Veränderungen herbei zu führen. Ein Versuch hierzu ist das so genannte

"Cochemer Modell[2]“.

Die Vorstellung des gewöhnlichen Bürgers von den Aufgaben und der Handlungskompetenz, restriktive Handlungsbefugnis, von „Hoheitsstellen“ (Jugendamt, Kinderschutzbund, Sozialpsychiatrischer Verein, Psychologische Beratungsstelle, usw.), die für Familie und Kinder „da sein sollen, bzw. wollen“, hat nichts mit dem derzeitig vorhandenen System zu tun. Hier liegen Welten zwischen dem, was der Bürger glaubt, und dem, was tatsächlich geleistet wird.

Warum ist dies so ?
Warum muß dies so sein ?
Wäre es nicht besser, wenn richtig publik wäre, was „Sache“ ist ?

Nur Eltern, die genügend intensiv mit den „Hoheitsstellen“ zu tun hatten, stellen wiederholt ungläubig fest, wie Eltern alleine gelassen werden und Kinder dabei Schaden nehmen. Das Ganze wird gehütet, wie ein Geheimnis, das nur „Insider“ kennen. Staatliche Stellen operieren quasi hinter verschlossenen Türen aus dem Hinterhalt. Wohl dem, der die realen Verhältnisse kennt und sich über das System stellt und seine Kinder damit vor Schaden bewahrt.

Schlimm genug, dass es zu viele gibt Eltern, die ihre Kinder sich gleich machen wollen und hierbei mangels fehlender Erziehungskompetenz ihre Kinder und sich selbst schädigen. Aber, dass sich danach das ganze Kinderschutzsystem als wirkungslos heraus stellt, ist wohl ein Element, warum Deutschland im internationalen Vergleich Schlusslicht ist (Aktuelle OECD-Studie).

Wenn Beispielweise ein Elternteil einfach aus der Ehe „abhaut“, kann das das ganze System mit Lügen und Behauptungen hervorragend gegen den anderen Elternteil instrumentalisiert werden, weil nur eine indirekte Kommunikation mit Frage-Antwortzeiten von oft Jahren möglich ist. Dies ist bei vorsätzlichem Handeln genau so der Fall, wie im Falle von psychisch kranken Eltern. So werden Kinderseelen zerstört.

Für den Vorgang einfach mit den Kindern aus der Ehe „ab zu hauen“, existiert in Deutschland kein Strafgesetz. Folglich wird er auch nicht geahndet. Was dabei mit den Kindern passiert, ist offensichtlich momentan rechtlich noch egal. Nach internationalem Recht wäre dies eine Kindesentführung. Eine Botschaft würde die Kinder aus dem Ausland zurück holen und die Mutter würde strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist dieses Vorgehen legal.

Warum darf dies eine Mutter in Deutschland einfach so tun ?

[2]www.ak-cochem.de/

 

 


Das Paradoxon

Väter werden gerichtlich verurteilt zu sehen zu müssen wie Mütter ihren eigenen Kindern schaden, indem sie ihre „Kinder als Waffe“ einsetzen und dabei (seelische) Verletzungen der Kinder in kauf nehmen. Familienrichter machen hierbei „Dienst nach Vorschrift“, weil sie, wie man sagt anders „sozialisiert“ sind. Sie gelten als nicht „entwicklungsfördernd“. Tatsache ist, dass Familienrichter kraft ihres Amtes Kenntnis haben, was mit Kindern geschieht, aber sie schauen zu, wie Kinder seelisch misshandelt werden. Richter haben eine Funktion zu erfüllen, sie sind aber auch Mensch und Bürger unseres Landes und es sollte für Richter auch eine moralische Pflicht sein, sich daran zu beteiligen, Missstände zu beseitigen. Richter tragen entscheidend Mitverantwortung für Verletzungen, die Kindern in jahrelangen Familien-Gerichts-Prozessen zugefügt werden.

Wenn ein Einzelrichter nach 4 Jahren in einem Revisionsverfahren (Oberlandesgericht) um das Sorgerecht zweier Kinder die etwa 1stündige „Verhandlung“ lächelnd freundlich mit Erörterung der örtlichen Gegebenheiten des Wohnortes der Kinder füllt, wo welche Kurve ist und wo welche Mauer steht und keine Einzelheiten bezüglich der Kinder thematisieren will, dann versteht er nicht was er da anrichtet.

Schlimm genug das Eltern nicht wissen, was sie tun. Aber, dass sich Richter genau so verhalten, ist ein Skandal.

 


SorgeRECHT ist eine SorgePFLICHT

Zu viele Mütter, die sich das alleinige Sorgerecht erstritten haben, handeln genau so als hätten Sie das alleinige „Recht“ für das Kind zu sorgen. Sie handeln, als hätten sie eine Option und tatsächlich keine Verpflichtung.

Richtiger wäre, diese Mütter zu verpflichten und zu kontrollieren. Aber wie soll dies bei so vielen Müttern in der Praxis umgesetzt werden ?

Eltern nehmen gegenseitig auch Kontrollfunktionen bezüglich „Verhaltensweisen“ gegenüber ihrer Kinder wahr. Liegt die alleinige Sorge bei einer Mutter, hat diese „Narrenfreiheit“, was ihr Verhalten gegenüber ihren Kindern betrifft.

Unter dem Dach eines Hauses kann sehr viel passieren.


 

Acht Familienrichter(innen) des Familiengerichtes Darmstadt

Jedes Blatt einer Scheidungsakte ist mit Emotionen - oft negativ - der Eltern verknüpft. Je dicker die Akte, desto mehr Leid wird auf die Kinder abgeladen, eine Form von emotionaler Kindesmisshandlung. Scheidungsakten hochstrittiger Fälle schwellen im Laufe von 5 bis 10 Jahren bis auf 40 cm Höhe an. Familiengerichte können hierbei keine Lösungen liefern, allenfalls Formalitäten erledigen. Jeder, der in Unkenntnis Kommunikation und Lösung vom Gericht erwartet, läuft unweigerlich in eine Falle. Erst nach Jahren wird es für Eltern und Kinder zur bitteren Gewissheit, daß die Erwartungen an das Familiengericht Lösungen zu finden nicht erfüllt wurden. Und in der Folge die Gesundheit der Kinder oft sehr beeinträchtigt ist. 60 % aller jugendlicher Suizidopfer kamen aus einer "Broken Home" Situation. 16 % aller Trennungs- und Scheidungskinder leiden an ernsthaften emotionalen Erkrankungen. Experten schätzen die Anzahl dieser Kinder bundesweit auf über 1 Millionen. 

Neben dem finaziellen Kindeswohl aufgrund der Reform des Unterhaltsrechts stellt sich die Frage nach der viel entscheidenderen emotinalen Verfassung von Trennungs und Scheidungskindern.

Kann ein deutsches Familiengericht diesen Aspekt in der aktuell praktizierten Verfahrensweise überhaupt angemessen berücksichtigen ?

Die Tatsache, dass ein Familienrichter Jürgen Rudolph aus Cochem zusammen mit leider nur wenigen Anwälten es nicht zulassen, dass dicke Akten "produziert" werden und damit ein Elternteil den anderen Elternteil mit Hilfe von Familiengericht und Jugendamt ausgrenzt und damit den Kindern immenser emotionaler Schaden zugefügt wird, beweist, daß nicht die Gesetzesgrundlage mangelhaft ist, sondern es liegt ausschließlich am Verhalten der in besonderer Verantwortung gegenüber dem Kindeswohl stehenden Menschen.

 
Pseudohörigkeit:

SCHULD ist nicht das Gesetz,
sondern die handelnden Menschen


Richter Jürgen Rudolph handelt legal. Jeder andere Familien-Richter könnte genau so verfahren wie Herr Rudolph.

Ohne Herrn Rudolph gäbe es gegenwärtig keinen Hoffnungsträger gegen die weit verbreitete staatlich verordnete erzwungene Vaterlosigkeit. Wir, mit dem Projekt Charity Child nehmen uns die Freiheit den Blick primär auf ausgegrenzte Väter zu lenken, wohl wissend das in der Rolle des ausgegrenzten Elternteils sich leider (jedoch weitaus seltener) auch Mütter wieder finden. Zu viele Menschen beugen sich mit dem Gefühl der Ohnmacht der staatlichen Gewalt.

Gedächtnis-Zitat Richter Rudolph: „Familienrichtern fehlt es an psychologischer Kompetenz, sie sind die eigentliche Ursache für die emotionale Misshandlung von Kindern. Jugendämter machen dann mit. Und wenn es einmal so weit ist, entziehen sich die Anwälte auch nicht mehr.“ (Der moderne Begriff NETZWERK bekommt hier einen besonders dekadenten Anstrich)

Richter Rudolph geht „wohlwollend autoritär“ auf Eltern zu und nimmt ihnen damit die Chance, ob bewusst oder unbewusst ihre Kinder zu schädigen. Dies ist ein gewaltiger positiver Beitrag zur

Suizidprävention von Trennungs- und Scheidungskindern.


 

 


Staatsanwaltschaft

Liegt kein Tötungsdelikt vor, werden Ermittler nicht weiter nachforschen warum es zum Tod eines Menschen kam.

So will es das Gesetz !

Und so werden die wahren Ursachen scheinbar mit den Suizidenten begraben.

Tatsächlich wirken die Ursachen ungeahndet weiter unter uns.

 


 

Erfahrungsberichte zu familiengerichtlichen Verfahren

Öffentlich werden hin und wieder Lösungen für Kinder gefordert. Man will das „Kindeswohl“. Nichtöffentliche Familiengerichts-Prozesse sind der kausale Nährboden allen Übels, wenn es in hoch konfliktbehafteten Fällen um Kinder geht. Kein redlicher „normaler“ Bürger würde glauben, was hinter verschlossenen Türen bei Familiengerichten und Jugendämtern so vor sich geht. Die unter Verschluss gehaltene Realität sieht grausam und unfassbar aus. Familiengerichtliche Prozesse liefern nach 5 Jahren oft keine Lösungen für die Kinder. Wenn die Familienrichterin in Darmstadt, Frau Z., ihre Füße während der Verhandlung hoch legt und sagt „Ganz schön fies, was Frauen bei Scheidungen so machen“ und nicht einmal darauf reagiert, wenn gesagt wird, dass die Kindesmutter ihre Kinder schlägt und dies lapidar abweißt, indem sie feststellt, dass dies nicht Gegenstand des Verfahrens ist. Und der Richter Dr. B. vom OLG Frankfurt kurz vor seiner Pensionierung die spärliche und hart erkämpfte Sitzungszeit zur Aufklärung von Konflikten, damit verplempert, dass er sich ein Drittel der halbstündigen Verhandlung nach den exakten detaillierten örtlichen Gegebenheiten des Wohnortes der Kinder erkundigt, wie soll es dann Kindern besser gehen ? Was meint die Szene mit „Kindeswohl“ ?

Und dann erst (!) nach einigen Wochen „Bedenkzeit“ der Gerichtsbarkeit ein URTEIL:


"Im Namen des Volkes"


Dieser Satz an dieser Stelle ist Missbrauch am Volk !

Das Volk in seiner Gesamtheit hält derartigen Verhältnisse in Deutschland für unmöglich und will diese nicht. Das spricht für eine grundsätzlich von guter Moral und ethischen Grundhaltung geprägten Einstellung der Menschen in unserem Lande.

Bleibt die Frage wie häufig dies in Deutschland vorkommt. Teil einer Antwort sind die mehr als 200 Petitionen auf Europaebene gegen die Deutschen Jugendämter wegen unterlassner Hilfeleistung und Kindesmisshandlung ?

Auf Europaebene liegen lt. des Vorsitzenden des Petitionsausschuss des Europaparlamentes Marcin Libicki über 200 Petitionen gegen Deutsche Jugendämter unter anderem wegen Menschenrechtsverletzung von Kindern vor. (Pressekonferenz mit Familienministerin von der Leyen / Filmmitschnitt):  de.youtube.com/watch

Strafanzeigen wegen schallenden Ohrfeigen wurden von der Staatsanwaltschaft wegen „fehlendem öffentlichem Interesse“ genauso abgewiesen, wie das Anzeigen von emotionaler Misshandlung der Kinder.

Die Kinder sagten selbst, sie werden von der Mutter geschlagen. Und die Kinder wollten mit zur Erziehungsberatung, aber nur wenn dies die Mutter nicht erfährt, weil sie sich vor den Schlägen der Mutter fürchten und sie haben Angst vor dem Opa. Die Kinder wurden von ihrer Mutter nicht weg gelassen mit dem Vater zur Erziehungsberatung zu gehen. Lebensberatungsstellen wurden informiert. Keine war in der Lage eine Verbesserung zu erreichen. Hinter vorgehaltener Hand kamen Sätze wie „Die Mutter braucht einen Schicksalsschlag, um da raus zu kommen, alleine kommt sie da nie raus. Wir können nichts tun, wenn die Mutter nicht will“. Oder ein Jugendamtleiter: „Wir als Jugendamt können nichts tun, letztlich hat die Mutter bei der die Kinder leben die Verantwortung“.

Ein Leiter einer Lebensberatungsstelle: „Das System ist so wie es ist, ich kann es nicht ändern und sie können es auch nicht ändern“.

Leiterin einer sozialpsychiatrischen Stelle: „Sie sollten ein Buch darüber schreiben und damit an die Öffentlichkeit gehen“

Ein Leiter einer weiteren Hilfseinrichtung: „Ihre Kinder werden es der Mutter irgendwann heimzahlen.“ In solchen Sätzen kommt die Hilflosigkeit der Hilfseinrichtungen zum Ausdruck. 

Heinz Sprenger, Kripo Duisburg über Ohrfeigen: „Eine schallende Ohrfeige auf ein Kind kann tödlich sein. Eine Ohrfeige kann genügen, um aus Eltern Mörder zu machen“.

 

Seit bei Scheidungen nicht mehr nach dem Schuldprinzip verfahren wird, ist für psychisch angeschlagene Mütter der Weg frei unter dem Schutz der „staatlichen Fürsorge“ ihre Kinder zu misshandeln. Denn, früher war es zumindest in bestimmten Partnerschaftskonstellationen besser, wenn der Schutz der Kinder durch ein „Vier-Augen-Prinzip“ durch die Präsenz beider Elternteile gewährleistet war. Feministen treiben Mütter geradezu aus der Ehe, mit, für die Kinder gefährlichen Konzepten und dem Lockruf der Selbstverwirklichung. Schaft es die Mutter nicht alleine die Kinder fertig zu machen, hilft der Mutter ein ganzes System dabei, die Kinder zumindest emotional zu misshandeln. Wenn Kinder dann irgendwann zerstört in Selbsthilfegruppen landen oder gar in die Psychiatrie eingewiesen werden müssen, prüft keiner mehr, wer die tatsächlichen Täter waren. Und die Boom-Branche-Seele, die im wesentlichen aus Frauen besteht, kann sich in einer nicht mehr enden wollende Auftragswelle ihre Langzeit-Jobs sichern. Es ist ein absolut perverses System. 

Die Täter(innen) agieren hinter verschlossenen Türen vom Schreibtisch aus. Die Waffe ist die Schweigepflicht und das Papier. Und wenn es „nur“ ums Geld geht, kommt wegen 15 Euro ein kleiner Vollstrecker, der bedauert, dass er nicht anders kann und nur im Auftrag handelt und nur seine „Pflicht“ erfüllt. Solche Zeiten haben wir schon einmal erlebt, wo die Masse sagte sie konnte halt nicht anders. Sie unterlagen einem Befehl, den man ausführen müsse. Was hat sich wirklich in den Köpfen der Menschen geändert ?

Bei Jugendsuizidversuchen gibt es in der Regel Täter, die unbehelligt weiter ihr Dasein frönen, weil auch bei einem Jugend-Suizidversuch oder Suizid kein öffentliches Aufragsinteresse für die Staatsanwaltschaft besteht und unter dem Deckmantel der Pietät die Akte geschlossen wird. Dieser pauschale Ansatz ist nicht nur töricht, sondern grundsätzlich dekadent. Macht es wirklich so einen großen Unterschied, ob Kinder von Müttern als Baby getötet werden, oder von ihren Eltern in einem 15jährigen Langzeitprozess in den Suizid geführt werden ? Tod ist Tod. Über den ethischen Unterschied hat der Verfasser auch eine Meinung, möchte sich jedoch an dieser Stelle nicht dazu äußern.

 

  

hier wird noch gearbeitet ....

 

 


Der Wahn ist kurz, die Reue lang

Was aber, wenn der Wahn Teil eines Überlebensmodells eines Menschen ist und ein Reuegefühl nicht entstehen kann?

Zum Beispiel bei temporär auftretenden präpsychotischen Verhaltensweisen, d. h. dass man sich was einredet, was eigentlich gar nicht da ist?

Dann ist das gesunde Umfeld in einer besonderen Verantwortung. Für eine gute Lösungsfindung müssen erst einmal alle zu dem stehen, was sie sie getan haben und was sie tun. Das gilt für alle Beteiligte auch in einem Trennungsfall:
  • Mutter
  • Vater
  • Kinder
  • Kreis der Verwandten
  • Kreis der Bekannten
  • Lebensberatungsstellen
  • Jugendämter
  • Familiengerichte
  • Anwaltschaft
  • Erziehungsberatungsstellen

 


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